AIA-Meldepflicht für deutsche Kunden einer ausländischen Versicherung
AIA-Meldepflicht für deutsche Kunden
Im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (AIA) entsteht u.a. für Finanzinstitute die Verpflichtung, Daten ihrer Kunden an den jeweiligen Ansässigkeitsstaat mitzuteilen. Zu den meldepflichtigen Finanzinstituten gehören grundsätzlich auch alle Lebensversicherungsgesellschaften. Welche Risiken und Herausforderungen damit verbunden sind, wird in diesem Artikel aufgezeigt.
Der Artikel erklärt, was Lebensversicherungen machen müssen, damit sie die AIA-Bestimmungen einhalten. Er zeigt einerseits auf, welche Kunden betroffen sind und ab welchem Betrag die Meldung zwingend wird. Weiter gibt es eine steuerliche sowie eine rechtliche Würdigung der Versicherungsverträge und es werden weitere Schritte aufgezeigt.