Das derzeit im Entwurf befindliche FISG fordert erstmals gesetzlich angemessene und wirksame Interne Kontrollsysteme und Risikomanagementsysteme.
Erstmals fordert der Gesetzgeber explizit angemessene und wirksame Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme und schafft ein unmittelbares Auskunftsrecht des Prüfungsausschusses bei den Leitern IKS, RMS und Interne Revision. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, welche Änderungen zu erwarten sind und was Sie jetzt tun können.
Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) reagiert die deutsche Bundesregierung auf den Betrugsskandal bei Wirecard. Der am 26. Oktober 2020 veröffentlichte Gesetzesentwurf umfasst eine Vielzahl an Neuerungen, die zum Ziel haben, das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt zu stärken. Neben der Optimierung der Bilanzkontrolle und der weiteren Regulierung der Abschlussprüfung betreffen die Neuerungen auch die Corporate Governance von Unternehmen.
Konkretisierung der Sorgfaltspflicht des Vorstands börsennotierter Gesellschaften im Hinblick auf die Einrichtung angemessener und wirksamer interner Kontrollsysteme (IKS) und Risikomanagementsysteme (RMS)
Das unmittelbare Auskunftsrecht des Prüfungsausschusses beim Leiter IKS, beim Leiter RMS und beim Leiter der Internen Revision
Die Strafbarkeit des unrichtigen „Bilanzeids“ wird in einen eigenständigen Straftatbestand der unrichtigen Versicherung überführt (erhöhter Strafrahmen)
Die Neuregelungen des FISG sind im Gesamtkontext einer Vielzahl sich verschärfender Anforderungen an die Corporate Governance zu sehen. Diverse regulatorische Entwicklungen zielen auf höhere Corporate Governance Anforderungen in Deutschland. Einige Beispiele hierfür sind:
Verbandssanktionengesetz (Entwurf):
Prüfungsschwerpunkt der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung 2021:
IDW PS 340:
Obgleich sich die o.g. Neuerungen v.a. an börsennotierte bzw. Unternehmen von öffentlichem Interesse richten, so definieren sie den Sorgfaltspflichtenmaßstab auch an kapitalmarktorientierte und sonstige Unternehmen und Rechtsformen neu.
Aus der Sicht von Aufsichtsräten