Arbeitgeber:innen haben umfangreiche Verpflichtungen im Rahmen der Lohn- und Gehaltsverrechnung zu erfüllen. Dabei sind sämtliche Lohnabgaben korrekt zu ermitteln und die zahlreichen Bestimmungen aus den Rechtsgebieten Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Lohn- und Sozialdumping, Lohnnebenkosten sowie Melde- und Aufzeichnungspflichten einzuhalten.

KPMG Expertise

Payroll Compliance erfordert es immer auf dem aktuellen Stand zu sein, gerade in einem rechtlich so dynamischen Umfeld sich ständig ändernder, immer komplexer werdender Regelungen sowie zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen. Gleichzeitig bietet das Abgabenrecht im gesetzlichen Rahmen erhebliche Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten. Das KPMG Personnel Tax Services-Team unterstützt Arbeitgeber:innen bei allen Fragestellungen zum Thema Lohnabgaben aus Arbeitgeber:innensicht, hilft zielorientiert bei der Lösung von spezifischen Fragestellungen auf diesem Gebiet und zeigt Gestaltungspotenziale auf. Ein hoher Qualitätsstandard im Bereich der arbeitsrechtlichen Beratung ist zudem durch die Kooperation mit einer Rechtsanwaltskanzlei gewährleistet.
 
Zu den Leistungen im Bereich Personnel Tax Services gehören insbesondere die folgenden Dienstleistungen:

Beratung zu abgabenrechtlichen Einzelfragen

für sämtliche Vergütungsbestandteile, u. a. bei:
 
  • Korrekter Nutzung von Steuer- und Abgabenbefreiungen und -begünstigungen
  • Fringe Benefits – Sachzuwendungen (Wohnungen, Mitarbeiter:innenrabatte, Incentives etc.)
  • Firmen-Pkw; Pool-Cars
  • Reisekosten und Reisekostenrichtlinien
  • Mitarbeiter:innenbeteiligungsmodellen, Stock Option-Programmen (ESOPs)
  • Employment Benefits, Incentives und Rewards
  • Altersteilzeitmodellen; Teilpension
  • Betrieblicher Altersvorsorge (z. B. Betriebspensionen, Pensionskassenlösungen)
  • Ermittlung von Beendigungsansprüchen (z. B. Abfertigung, Urlaubsersatzleistung, Abgangsentschädigung) und deren abgabenrechtliche Behandlung
  • Personalüberlassung
  • Erstellung von Stellungnahmen auf allen Gebieten des Lohnsteuer-, Lohnnebenkosten- und Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen Altersvorsorge
  • Einholung von Anrufungsauskünften bei den Verwaltungsbehörden („§ 90-Anfragen“)
  • Internationalen Abrechnungsfällen wie z. B. Entsendungen, Assignments, Secondments, Postings

Unterstützung bei Inhouse-Lohnverrechnung

  • Unterstützung bei abgabenrechtlichen Fragestellungen und der praktischen Umsetzung; als Ansprechpartner:in für Mitarbeiter:innen Ihrer internen Lohn- und Gehaltsverrechnung
  • Unterstützung bei Fragen zur technischen Umsetzung von Anforderungen jeder Art (Anforderungen aus dem HR-Bereich, Anpassung/Optimierung/Automatisierung von Prozessen – unabhängig von der in Anwendung befindlichen Software)
  • Umfassendes Payroll Consulting
  • Payroll Check; Payroll Audit, Payroll Due Diligence
  • Beratung und unterstützende Maßnahmen im Hinblick auf Payroll Compliance
  • Stichprobenüberprüfungen von Gehaltsabrechnungen oder besonders komplexen Fällen
  • Spezialberatung bei Sonderfällen in der Abrechnung
  • Identifizierung von Optimierungs- und Kosteneinsparpotenzialen
  • Gestaltungshinweise zur Minimierung von Abgabenhaftungsrisiken, aber auch zur Minimierung von Risiken in Bezug auf Finanz- und Verwaltungsstrafen
  • Identifizierung von Steuerhaftungsrisiken
  • Quantifizierung von Risikobereichen
  • Gezielte und umfassende Unterstützung im Vorfeld einer zu erwartenden oder laufenden behördlichen Prüfung (GPLA; Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung, Kommunalsteuernachschau)

Über die abgaben- und arbeitsrechtliche Beratung hinaus bietet KPMG auch umfassendes Know-how im Bereich Human Resources wie z. B. Advisory im Zusammenhang mit HR-Betriebsmodellen und HR-Audits oder der Implementierung von HR-IT-Systemen.

Um Ihnen alle personalbezogenen Themen aus einer Hand bieten zu können, arbeiten wir sehr eng mit unseren Kolleg:innen aus folgenden Teams zusammen:

KPMG Ansprechpartner:innen

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