Mit der Einführung des § 2b im Umsatzsteuergesetz (UStG) ergeben sich Veränderungen in der öffentlichen Verwaltung. Umsatzsteuerfragen werden für bisher nicht betroffene Tätigkeiten und Bereiche relevant. Es gilt, Mitarbeitende kurzfristig mit den Grundlagen der Umsatzsteuer sowie den verschiedenen Aspekten der neuen Rechtslage § 2b UStG vertraut zu machen. Im Fokus des Trainings steht die Relevanz der Veränderungen durch § 2b UStG für Kirchen. Die Teilnehmenden bekommen Grundlagenwissen vermittelt und können dieses anhand praxisnaher Beispiele unmittelbar anwenden.

E-Training verfügbar in Deutsch.

Zielgruppe

Kirchenvorstände, Beschäftigte mit kaufmännischen Aufgaben, Mitarbeitende in der Verwaltung

Dauer

ca. 30 Minuten

Zertifikat

ja, nach Selbst-Check

FAQ

Ja, Ihre KPMG-Kontaktperson kann Ihnen zu diesem Zweck einen kostenfreien, zeitlich begrenzten Zugang zu einem Demo-Lern-Management-System geben. Hier können Sie dann zwei Wochen auf das Training zugreifen. Sie erhalten dazu einen Freischaltcode per E-Mail.

Wenn Ihr Unternehmen ein eigenes Lern-Management-System (LMS) nutzt, erhalten Sie eine SCORM-Standard 1.2, die in Ihr System integriert werden kann (internationaler Standard). Wenn Sie kein eigenes LMS nutzen, erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zu dem LMS von WTT CampusONE, in dem Ihr eTraining für Ihre Mitarbeitenden freigeschaltet wird. Für den Zugang erhalten Ihre Mitarbeitenden einen Freischaltcode per automatisch generierter E-Mail.

Das eTraining „Umsatzsteuer für Kirchen“ dauert 30 Minuten und ist in übersichtliche Lerneinheiten unterteilt. Der Lernfortschritt wird gespeichert, sodass das eTraining jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden kann.

Aus einem Fragenpool werden per Zufallsgenerator acht bis zehn Fragen gestellt (je nach Gesamttrainingsdauer). Die Lernenden beantworten diese per Zuordnung, Multiple-Choice oder Texteingabe. Werden mindestens 80% der Fragen richtig beantwortet, ist der Selbstcheck bestanden und die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat. Dieses kann – je nach Einstellungen/Möglichkeiten im LMS – heruntergeladen und gedruckt werden. 

Ja, im Rahmen einer gesonderten Beauftragung.

Auf Wunsch und nach Absprache kann entweder ein speziell auf die Kund:innen abgestimmtes Zusatzmodul in ein bestehendes eTraining integriert oder basierend auf einem gemeinsamen Briefingtermin und einem Kostenvoranschlag ein komplett neues eTraining erstellt werden.