Was sind Upstream-Emission-Reduction-Projekte (UER)

Die Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) bezieht sich auf Treibhausgasminderungen, die in Projekten erzielt werden, bevor Rohstoffe für Otto-, Diesel- und Flüssiggaskraftstoffe in eine Raffinerie oder ein Lager gelangen. Typische Projekte für Upstream-Emissionsreduktionen sind:

  • Vermeiden des Abfackelns von Begleitgasen bei der Förderung von Erdöl
  • Energieeffizienz-Projekte bei der Förderung von Erdöl
  • Einsatz erneuerbarer Energien bei der Förderung von Erdöl

 

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung ist in zwei Schritte aufgeteilt, Validierung und Verifizierung der Projektinformationen.

Um einen UER-Nachweis zu erhalten, müssen Projektträger zunächst eine Projektdokumentation erstellen, in der die geplanten Projekttätigkeiten beschrieben werden. Das Vorlageformular in englischer Sprache befindet sich auf den Seiten der DEHSt. 

Validierung:

Anschließend muss das geplante Projekt durch eine Validierungsstelle wie die KPMG Cert GmbH Umweltgutachterorganisation überprüft werden. Die Validierung erfolgt nach den Regelungen der UERV sowie nach DIN EN ISO 14064, DIN EN ISO 14065 und ISO 14066. Als Validierungsstelle prüft die KPMG Cert GmbH Umweltgutachterorganisation, ob die geplanten Projekttätigkeiten des Projektträgers die Voraussetzungen für die Zustimmung erfüllen und ob die Angaben des Projektträgers korrekt und vollständig sind. 

Verifizierung

Nach Zustimmung durch das Umweltbundesamt und der Durchführung und Überwachung des Projekts erfolgt abschließend eine Verifizierung der realisierten Upstream-Emissionsminderungen (UER). Betragen die geschätzten UER der Projekttätigkeit pro Jahr mehr als 60 Kilotonnen CO2-Äquivalent (CO2-Äq), müssen die Aufgaben der Validierungsstelle und der Verifizierungsstelle von zwei verschiedenen Stellen wahrgenommen werden.

Als Verifizierungsstelle prüft die KPMG Cert GmbH Umweltgutachterorganisation, ob der Projektträger die Upstream-Emissionsminderungen korrekt ermittelt hat.

Der Verifizierungsbericht wird dem Projektträger und dem Umweltbundesamt vorgelegt. Bei erfolgreicher Verifizierung stellt das Umweltbundesamt auf Antrag abschließend UER-Nachweise aus, die vom Quotenverpflichteten auf das Entwertungskonto der Biokraftstoffquotenstelle übertragen werden können. 

KPMG Cert als Validierungs- und Verifizierungsstelle

Wir verfügen über die notwendigen Akkreditierungen und langjährige Erfahrung in der Verifizierung von Emissionsberichten. 

Gerd Krause

Geschäftsführer
KPMG Cert GmbH
T +49 221 2073-1363

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Paula Auer-Saupe

Stellvertretende Leiterin der Verifizierungsstelle
KPMG Cert GmbH
T +49 711 9060 41516

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