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Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (VO 2023/1115, EU Deforestation Regulation, EUDR) soll die Folgen der weltweit fortschreitenden Abholzung zur Gewinnung von landwirtschaftlicher Nutzfläche eindämmen. Doch welche Anforderungen ergeben sich daraus und was bedeutet das genau?

Die Verordnung entfaltet bereits ab dem 30. Dezember 2024 ihre volle Wirkung. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk und Soja sowie auf bestimmte daraus gewonnene Produkte.

Unternehmen, die diese Rohstoffe und Produkte erstmals auf dem Unionsmarkt bereitstellen, kaufen, verkaufen oder exportieren, müssen strenge Sorgfaltspflichten gemäß der EUDR erfüllen. Diese Verpflichtungen gelten für alle Marktteilnehmer und Händler entlang der Lieferkette, wobei es für KMU bestimmte Erleichterungen gibt.

Die genannten Rohstoffe und Produkte dürfen innerhalb der EU nur dann importiert, gehandelt, vermarktet oder exportiert werden, wenn die folgenden Bedingungen in Bezug auf deren Herkunft erfüllt sind:

  • Entwaldungsfreiheit seit 2020: Relevante Produkte werden entwaldungsfrei hergestellt, d. h. nicht auf entwaldeten Flächen bzw. ohne die Entstehung von Waldschädigung.
  • Einhaltung der Rechtsvorschriften des Ursprungslandes: Die relevanten Produkte werden legal erzeugt und die Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes werden eingehalten.
  • Vorliegen einer Sorgfaltserklärung: Für die relevanten Produkte wird eine Sorgfaltserklärung abgegeben, welche die Einhaltung der gebotenen Sorgfalt und das Vorliegen keines oder lediglich eines vernachlässigbaren Risikos bestätigt. Zudem wird die Erklärung auf das Informationssystem der Kommission hochgeladen.

Die EUDR sieht umfassende Sorgfaltspflichten für Unternehmen in einem dreistufigen Prozess vor:

  • Sammeln von Informationen (Art. 9)
  • Durchführung Risikobewertung (Art. 10)
  • Maßnahmen zur Risikominderung (Art. 11)

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten muss jährlich überprüft werden. Außerdem müssen Unternehmen öffentlich darüber berichten und alle relevanten Unterlagen für fünf Jahre aufbewahren.

Warum sollte die Umsetzung der Verordnung zeitnah beginnen?

Im Gegensatz zu anderen Regulierungen wie dem deutschen Lieferkettengesetz und der CSDDD, verlangt die EUDR eine strikte (hundertprozentige) Konformitätsgarantie, die über das bloße Bemühen hinausgeht.

Bei Verstößen gegen die EUDR sind teils massive Sanktionen vorgesehen, darunter Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Unternehmen stehen damit vor großen Herausforderungen in Bezug auf die Beschaffung von Rohstoffen und die Entwicklung von Compliance-Strategien.

Neben den möglichen Bußgeldern besteht bei Nichterfüllung auch die Gefahr, dass sich Kunden von ihren Lieferanten abwenden und ihre Einkaufspolitik auf Lieferanten, die die Vorgaben erfüllen, ausrichten.

Folgende Fragen sollten Sie rasch klären:

  1. Haben Sie die Zolltarifnummern in Ihren ERP-Systemen und können Sie die relevanten Rohstoffe und Produkte identifizieren?
  2. Importieren, vermarkten oder exportieren Sie relevante Rohstoffe oder Produkte?
  3. Welche Position haben Sie in der Lieferkette (Marktteilnehmer oder Händler; KMU oder Nicht-KMU)?
  4. Können Sie Ihre Rohstoffe/Produkte bis zum Grundstück, auf dem die Erzeugung stattfand, zurückverfolgen?
  5. Gibt es bereits Due-Diligence- und Risikomanagement-Prozesse entlang der Lieferkette?

Unsere Leistungen für Sie

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Implementierung von Prozessen, um die Anforderungen der EUDR umzusetzen und einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise:

  • Analyse der Lieferkette
  • Konzeption und Implementierung des kompletten Due-Diligence-Prozesses
  • Definition von Organisationsstrukturen einschließlich Rollen und Zuständigkeit
  • Begleitung der Umsetzung (Aufbau- und Ablauforganisation, Dokumentation der einzelnen Prozesse, Interne Kontrollen, Berichterstattung etc.)
  • Identifizierung von IT-gestützten Lösungen und ihre Integration in die bestehende Systemlandschaft

Unsere Expert:innen