Die digitale Transformation unserer Arbeitswelt gehört schon seit einiger Zeit zu den großen Trendthemen. Unternehmen aller Branchen und Größen beschäftigen sich zunehmend mit der Digitalisierung ihrer Prozesse und Geschäftsmodelle. Digitale Geschäftsmodelle (DGM) gibt es in den unterschiedlichsten Formen – von der unternehmensinternen Entwicklung einer neuen Software bis zum Aufbau einer Plattform für die Zusammenarbeit mit verschiedenen externen Partnern. Einen Überblick gibt die folgende Grafik:

Digitale Geschäftsmodelle

Digitale Geschäftsmodelle, ob rein national oder grenzüberschreitend, treten sowohl bei Einzelunternehmen, Konzernen und im Rahmen von Partnerschaften mit anderen Unternehmen (zum Beispiel Lieferanten und Logistik-Dienstleistern) auf, außerdem sind sie Teil der Interaktion mit Abnehmern und Kunden. Beispiele für digitale Geschäftsmodelle sind:

  • die Entwicklung einer App, mit der Käuferinnen und Käufer eines Hardware-Produktes zusätzlich digitale Dienstleistungen in Anspruch nehmen können
  • der Vertrieb von Hardware-Produkten über nur innerhalb eines Landes erreichbare Plattformen
  • die Entwicklung von Software mit einem Partnerunternehmen mit dem Ziel eines gemeinsamen Dienstleistungsangebots
  • die grenzüberschreitende Entwicklung von Software in einem Konzern oder mit einem Partner
  • die grenzüberschreitenden Nutzungen von Software (proprietäre Software, Freeware, Open Source Software, Inner Source Software etc.) und/oder Daten in Form von Apps und Lizenzen sowie zum Download von Servern, Marktplätzen und Datenbanken
  • die grenzüberschreitende Entwicklung, Nutzung und Bereitstellung von digitalen Diensten, zu deren Nutzung eine Internetverbindung bestehen muss – auch in Kombination mit Hardware (Internet of Things, IoT)
  • die eigenständige oder gemeinsame grenzüberschreitende Bereitstellung von technischen Plattformen als Entwicklungsumgebung in einem Konzern oder mit einem Partner als Marktplatz im Reseller- oder Broker-Modell sowohl zum Vertrieb von eigenen Produkten und Dienstleistungen als auch zum Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen fremder Dritter
  • die gemeinsame Nutzung von Daten durch mehrere Rechtseinheiten in einem Konzern, grenzüberschreitend oder national
  • die gemeinsame Nutzung von Daten, die von fremden Dritten zur Einbindung und Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen in einem Konzern oder mit einem Partnerunternehmen erworben wurden
  • die Entwicklung und Anwendung von Industrie-4.0-Lösungen mit Lieferanten und Abnehmern zur Optimierung eigener Geschäftsprozesse[GB1]

   

Herausforderung digitaler Geschäftsmodelle

Digitale Geschäftsmodelle

Frühzeitige Einbindung der Steuerabteilung

Ob digitales Geschäftsmodell oder Prozessdigitalisierung – viele dieser Veränderungen können steuerliche Folgen haben. Umso wichtiger, dass die Steuerverantwortlichen von Beginn an dabei sind. Die erste Herausforderung ist also die Sensibilisierung der Projektverantwortlichen in den Unternehmenseinheiten, um bei der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse die frühzeitige Einbindung der Steuerexpert:innen sicherzustellen.  

Auch die Steuerabteilung selbst sollte sich vorbereiten und frühzeitig eine Ansprechperson als sogenanntes „Business Interface“ benennen. Diese sollte das Know-how haben, gemeinsam mit den Projektverantwortlichen in relevanten Unternehmensbereichen wie Entwicklung, Einkauf, Logistik, Marketing, Vertrieb, Rechts- und Personalabteilung die Ideen für neue digitale Geschäftsmodelle oder -prozesse zu durchdringen und steuerliche Anknüpfungspunkte zu identifizieren. Nur dann gelingt es, die erforderlichen steuerlichen Lösungen rechtzeitig zu erarbeiten und in die Systeme und Prozesse des Unternehmens zu implementieren. 

Warum digitale Geschäftsmodelle aus steuerlicher Sicht häufig komplex sind

Nicht nur die Vielfältigkeit digitaler Geschäftsmodelle und -prozesse sorgt für hohe Komplexität, auch viele andere Aspekte tragen dazu bei, unter anderem:

  • Eine Vielzahl unterschiedlicher Themenstellungen im Steuer- und Zollrecht ist zu berücksichtigen, darunter Transferpreise, Betriebsstätten, Umsatzsteuer, Quellensteuer, Exportkontrolle und Zollabwicklung.
  • Digitale Produkte wie Daten oder Software unterliegen in unterschiedlichen Ländern einer uneinheitlichen und häufig komplexen steuerrechtlichen Bewertung.
  • Anders als bei Hardware ist eine Standardisierung der Abwicklungsprozesse im Fall digitaler Geschäftsmodelle gegebenenfalls national, selten aber grenzüberschreitend möglich.
  • Der Roll-out über Landesgrenzen (international, teilweise auch innerhalb eines Landes wie im Fall der US-amerikanischen Bundesstaaten) ist aufgrund häufig unterschiedlicher steuerrechtlicher Bewertungen komplex und erfordert in der Regel eine nochmalige steuerliche Bewertung.
  • Zu bewerten ist auch, ob der Roll-out eines digitalen Geschäftsmodells in einzelnen Ländern möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. 

Digitale Geschäftsmodelle erfordern spezialisierte Steuerberatung und interdisziplinäre Teams

Mit der Idee für ein neues digitales Geschäftsmodell oder zur Digitalisierung eines Geschäftsprozesses treten steuerliche Fragestellungen auf, die denen klassischer Geschäftsmodelle entsprechen. Dazu gehören die vier grundlegendsten Fragen: „Wo“ soll „Was“ durch „Welche Rechtseinheit“ „Wem“ angeboten werden. So einfach diese Fragen klingen, so schwierig ist es häufig, aus der rein „technischen“ Geschäftsmodellidee die steuerlichen Fragestellungen abzuleiten. Neben steuerlicher Expertise und Branchenkenntnis ist dafür viel praktische Erfahrung erforderlich, idealerweise aus dem regelmäßigen Austausch mit Projektverantwortlichen.

Mit der Implementierung eines digitalen Geschäftsmodelles gehen steuer- und außenwirtschaftsrechtliche Anforderungen einher, deren Management komplex und anspruchsvoll ist. Zu den steuerlichen Anforderungen zählt neben der Identifikation der einzelnen Steuerarten wie Umsatz- und Ertragssteuern (Quellensteuern) auch das Lösen widersprüchlicher steuerlicher Strukturen. Zusätzlich spielen internationale steuerliche Aspekte eine Rolle, die in der Regel von einem internationalen Netzwerk von Steuerexpert:innen bewertet werden müssen. Allerdings ist die Teamarbeit nicht nur innerhalb der Steuerabteilung erforderlich. Für eine optimale Bearbeitung der außenwirtschaftlichen Anforderungen wird ein Projektteam mit Fachexpert:innen aus verschiedenen Bereichen, unter anderem Entwicklung, Fertigung, Einkauf, Vertrieb und Recht benötigt. 

Was wir für Sie tun können

Wir begleiten seit vielen Jahren die Entwicklungen auf dem Gebiet der digitalen Geschäftsmodelle, verfügen über Projekterfahrung aus vielen unterschiedlichen Beratungsprojekten und sprechen die Sprache der Projektverantwortlichen – von der IT bis hin zum Marketing. Mit unserem interdisziplinären Team aus Steuer- und Außenwirtschaftsrechts-Expert:innen und bei Bedarf aus unserem internationalen Netzwerk unterstützen wir Sie dabei, die Aufgaben zu managen und die für Ihr Unternehmen passenden Lösungen zu entwickeln. Wir analysieren, welche Steuer- und Zollbereiche betroffen sind und unterstützen Sie in nationalen und internationalen Betriebs- und Zollprüfungen.  

Im Fokus steht die End-to-End-Bewertung Ihres Geschäftsmodells hinsichtlich der zu beachtenden steuerlichen- und zollrechtlichen Aspekte. Dabei ermitteln wir auch eventuelle Handlungsalternativen, definieren die gesetzlichen Compliance-Anforderungen und unterstützen Sie dabei, diese zu erfüllen.

Readiness- und Health-Check

Haben Sie in entsprechenden Projekten die steuer- und/oder außenwirtschaftsrechtliche Würdigung bereits vorgenommen, prüfen wir diese gern im Rahmen eines Readiness-Checks auf Vollständigkeit und stellen damit im Einzelfall die Compliance sicher.

Haben Sie bereits digitale Geschäftsmodelle implementiert und wollen prüfen, ob diese alle Compliance-Anforderungen erfüllen, prüfen wir im Rahmen eines Health-Checks, ob gegebenenfalls noch Compliance-Lücken bestehen.

Sprechen Sie uns an.

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