Die EU-Richtlinie 2018/882/EU (besser bekannt als Directive for Administrative Cooperation, kurz DAC6) ist seit nunmehr über drei Jahren in Kraft und nimmt Berater:innen, Asset Manager:innen und Banken als sogenannte Intermediäre, aber auch Unternehmen selbst in die Pflicht, sogenannte „grenzüberschreitende Steuergestaltungen“ den Steuerbehörden mitzuteilen. 

Real-Estate-Unternehmen und Asset Manager:innen haben in den vergangenen drei Jahren Strategien entwickelt und notwendige Prozesse aufgebaut, um eine fristgerechte und richtlinienkonforme Einhaltung etwaiger Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen unter DAC6 zu gewährleisten.

Neben dieser bestehenden Mitteilungspflicht soll mit dem „Wachstumschancengesetz“ (Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ veröffentlicht am 30.8.2023) nun auch eine zusätzliche Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen eingeführt werden. 

Wichtig ist, den DAC6-Prozess und zukünftig auch den Prozess zur Prüfung innerstaatlicher Steuergestaltungen  - als Bestandteil eines funktionierenden Tax-Compliance-Management-Systems (Tax-CMS)  - in die Prozesse Ihres Unternehmens zu integrieren sowie die notwendige Dokumentation (Strategiepapier, Arbeitsrichtlinien und Prozessdokumentation) zu schaffen und ggf. zu aktualisieren.

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem modularen Beratungsansatz rund um die grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Mitteilungspflichten gemäß §§ 138d ff. AO. Eine Übersicht unseres umfassenden Leistungsportfolios sowie weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Blogbeiträge