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Key Facts:

  • Bei US-Staatsangehörigen, Green-Card-Inhaber:innen und Personen, die ein Substantial Presence Test zu US-Steuerpflichtigen qualifiziert, wird das gesamte Welteinkommen in den Vereinigten Staaten besteuert.
  • Dazu gehören auch Erträge aus Geldanlagen wie Aktien, Anleihen, Derivaten und US-Investmentfonds - unabhängig davon, ob sie in den USA oder im Ausland angefallen sind.
  • Zusätzlich zur Bundessteuer kann auch noch eine Besteuerung auf Bundestaatenebene greifen.  

US-Staatsangehörige, Green-Card-Inhaber:innen sowie Personen, die den sogenannten „Substantial Presence Test” aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer in den USA bestehen, werden einkommensteuerrechtlich wie US-Bürger:innen behandelt. Unabhängig vom Wohnsitz bzw. der Ansässigkeit dieser Personen wird ihr gesamtes Welteinkommen in den Vereinigten Staaten besteuert. Auch Erträge aus Geldanlagen in den USA und im Ausland müssen in die US-Einkommensteuererklärung mit aufgenommen werden. Des Weiteren sehen die US-Steuergesetze die Besteuerung von ausländischen Quelleneinkünften und ausländischen Veräußerungsgewinnen vor, auch wenn diese nicht auf die USA zurückzuführen sind. 

Die Besteuerung ausgewählter Finanzinstrumente

a) Aktien

Dividendenerträge können dem individuellen Einkommensteuersatz oder dem Steuersatz für langfristige Kapitalerträge unterliegen. Dividenden einer inländischen oder qualifizierten ausländischen Kapitalgesellschaft werden grundsätzlich bei Aktionär:innen mit demselben Steuersatz versteuert, der auch bei langfristigen Veräußerungsgewinnen anzuwenden ist. Langfristige Veräußerungsgewinne (bei einer Haltedauer von mindestens einem Jahr) und qualifizierte Dividenden unterliegen besonderen Kapitalertragsteuersätzen in Höhe von 0 Prozent, 15 Prozent oder 20 Prozent, wobei dieser vom individuell zu versteuernden Einkommen abhängt. Dennoch sorgen besondere Regelungen und Ausnahmen dafür, dass einige Dividenden (wie beispielsweise solche aus Geldmarktfonds) weiterhin wie gewöhnliches Einkommen behandelt werden.

b) Anleihen

Anleihen sind Schuldverschreibungen, die von Kapitalgesellschaften, Gemeinden und Regierungen ausgegeben werden, um Kapital aufzunehmen. Anleihen können in Form von Zinseinkünften oder Veräußerungsgewinnen (wenn der Verkaufspreis der Anleihe den Einkaufspreis übersteigt) Einkommen generieren.

Zinseinkünfte aus Anleihen unterliegen der individuellen Besteuerung. Veräußerungsgewinne, die aus dem Verkauf von Anleihen entstehen, die über ein Jahr gehalten wurden, werden zu einem niedrigeren Satz besteuert als solche, deren Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt und für die demnach der gewöhnliche Steuersatz greift. Langfristige Veräußerungsgewinne werden zu einem Steuersatz in Höhe von 0 Prozent, 15 Prozent oder 20 Prozent besteuert, wobei sich der Steuersatz nach dem individuell zu versteuernden Einkommen richtet.

Hierbei ist zu beachten, dass Anleihen, die nicht aus den USA stammen und in einer Fremdwährung gehalten werden, sogenannte Währungsgewinne oder -verluste zur Folge haben können.

Eine Ausnahme bilden Zinserträge aus Anleihen, die von US-Bundesstaaten oder Gemeinden ausgegeben werden, da hier ein Großteil der Anleihen von der Bundeseinkommensteuer befreit ist. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Zinserträge von der Bundesstaatensteuer befreit werden. Das gilt beispielsweise bei US-Schatzpapieren, wobei die meisten Bundesstaaten keine Steuer auf Zinserträge aus Kommunalanleihen erheben  - sofern diese dem entsprechenden Bundesstaat zuzuordnen sind.

c) Derivate

Die steuerliche Behandlung von Termingeschäften:

Nach dem US-Steuergesetz (Internal Revenue Code § 1256) sind Termingeschäfte Verträge, die an einer US-Börse gehandelt werden. Dazu zählen Devisentermingeschäfte, Aktienoptionen, Termingeschäfte mit Aktien und Non-Equity-Optionen. 60 Prozent der hieraus entstehenden Gewinne unterliegen dem Steuersatz für langfristige Kapitalerträge, während bei den übrigen 40 Prozent der individuelle Steuersatz angewendet wird. Da der Höchststeuersatz für langfristige Veräußerungsgewinne bei 20 Prozent liegt und der für kurzfristige 37 Prozent beträgt, ergibt sich ein gesamter Höchststeuersatz in Höhe von 26,8 Prozent.

Es sei darauf hingewiesen, dass andere Finanzprodukte wie Devisen und Swaps, die nicht unter § 1256 fallen, mit dem normalen Einkommensteuersatz besteuert werden.

Die steuerliche Behandlung von Optionen:

Steuerpflichtige Personen, die Optionen kaufen und mit Gewinnen oder Verlusten verkaufen, werden auf kurzfristiger Basis besteuert, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres nach Kauf stattfindet und auf langfristiger Basis, wenn der Zeitraum von einem Jahr überschritten wird. Läuft eine zuvor gekaufte Option unausgeführt ab, liegt je nach Haltedauer ein kurzfristiger oder langfristiger Veräußerungsgewinn vor. Zu beachten ist, dass die Besteuerung der Option in dem Fall, in dem die Steuerzahler:innen Stillhalter:innen der Option sind (Short-Position), anders ist.

d) US-Investmentfonds

Bei einem Investmentfonds handelt es sich um eine regulierte Investmentgesellschaft, die Investorenfonds bündelt. Hierdurch profitieren die Investoren gleichzeitig von der Diversität der Investments sowie von der professionellen Vermögensverwaltung.

Die Einzelperson ist an dem Investmentfonds beteiligt, wobei der Fonds selbst Kapitalvermögen  - wie Aktienanteile, Unternehmensanleihen, Staatsanleihen etc.  - besitzt. Verkauf oder Tausch von Anteilen an einem Investmentfonds werden wie Veräußerungsgewinne oder -verluste behandelt. Zudem erhalten die meisten Fonds regelmäßig Dividenden sowie Zinseinkünfte aus Aktien oder Anleiheinvestments und generieren Veräußerungsgewinne oder -verluste, wenn Aktien unterjährig verkauft werden. Die Dividenden, Zinseinkünfte und Veräußerungsgewinne werden von der Investmentgesellschaft an den Anteilseigner übertragen. Dies kann in Form eines Schecks oder durch Reinvestierung der Ausschüttungen erfolgen. Alle Gewinne und Einkünfte sind einkommensteuerpflichtig, wie bereits oben beschrieben. 

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Fonds ihre Vermögenswerte verkaufen, um Einkommen zu generieren. Wurde der Vermögenswert über ein Jahr vom Investmentfonds gehalten, wird der entstehende Gewinn wie ein Veräußerungsgewinn behandelt, und der Investmentfonds schüttet diesen Gewinn an die Anteilshaber:innen in Form einer sogenannten Capital Gain Distribution aus. Capital Gain Distributions werden stets wie langfristige Veräußerungsgewinne behandelt  - unabhängig davon, wie lange die Person am entsprechenden Investmentfonds beteiligt war.

Passive Foreign Investment Company (PFIC)

Gemäß US-Steuerrecht qualifiziert sich jedes gebündelte Investment, das außerhalb der USA eingetragen ist, als sogenannte Passive Foreign Investment Company. Hierunter fallen diverse Fondstypen, Kapitalanlagegesellschaften sowie bestimmte ausländische Pensionsinvestments. PFICs unterliegen einem viel komplexeren Besteuerungssystem und strengeren Regeln als US-Investmentfonds oder US Exchange-Traded Funds (ETFs).

Grundsätzlich wird eine ausländische Kapitalgesellschaft oder ein ausländischer Investmentfonds als Passive Foreign Investment Company angesehen, wenn eine der folgenden Eigenschaften vorliegt:

  1. mindestens 75 Prozent des Bruttoeinkommens für das Steuerjahr ist passives Einkommen oder
  2. mindestens 50 Prozent der Vermögenswerte werden gehalten, um passives Einkommen zu generieren.

Eine Passive Foreign Investment Company kann auf drei unterschiedliche Weisen besteuert werden: Excess Distribution, Mark-to-Market (MTM) und Qualified Electing Fund (QEF).

  • §1291 Fonds (Excess Distribution): Die übliche Besteuerungsmethode ist die Excess Distribution als §1291 Fonds. Bei natürlichen Personen werden überdurchschnittlich hohe Ausschüttungen und Gewinne aus der Veräußerung einer Sondersteuer unterworfen. 
  • Mark-to-Market: Mit der MTM-Variante werden die jährlichen Wertsteigerungen der Passive Foreign Investment Company wie gewöhnliche Gewinne versteuert. Zum Ende des Jahres werden die marktfähigen Aktien so behandelt, als seien sie verkauft worden und zum Verkehrswert am letzten Geschäftstag erneut gekauft worden. Der Wert am letzten Geschäftstag des Jahres entscheidet über die gewöhnlichen Gewinne und Verluste des Fonds. Die Entscheidung für die MTM-Variante muss im ersten Jahr getroffen werden, ansonsten kommt die Standardmethode zur Anwendung.
  • Qualified Electing Fund: Mit der Entscheidung für einen QEF wird die Passive Foreign Investment Company gemäß der anteiligen Beteiligung an nicht ausgeschütteten Einkünften aus gewöhnlichem Einkommen sowie langfristigen Veräußerungsgewinnen besteuert. Aufgrund von Dokumentationsanforderungen, die mit der Wahl dieser Methode verbunden sind, gestaltet sich ihre Umsetzung schwierig.

In der Regel werden Einkünfte aus PFICs in den USA benachteiligt besteuert. Von daher empfehlen wir US-Steuerzahlenden, Investitionen in Nicht-US-Fonds und -ETFs zu vermeiden. 

Net Investment Income Tax

Neben der Besteuerung der oben genannten Investments können Investor:innen einer zusätzlichen Steuer in Höhe von 3,8 Prozent unterliegen  - der sogenannten Net Investment Income Tax (NIIT). Diese fällt ausschließlich in Fällen an, in denen bestimmte Einkünfte der Investor:innen eine Grenze überschreiten. Ist dies der Fall, wird das passive Einkommen der Investor:innen zusätzlich mit 3,8 Prozent besteuert, wobei keine Anrechnung entstandener oder gezahlter ausländischer Steuern möglich ist. 

Fazit

Die Besteuerung der verschiedenen Investmentmöglichkeiten ist für unbeschränkt Steuerpflichtige in den USA vielschichtig und komplex. Die obigen Ausführungen beziehen sich lediglich auf die Besteuerung auf Bundesebene. Eine eventuelle Bundesstaatensteuer wäre im Einzelfall zu prüfen. Es ist ratsam, die Auswirkungen von verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen. Vor Kauf oder Verkauf entsprechender Finanzinstrumente empfiehlt es sich, vorab US-Steuerberater:innen zu konsultieren bzw. möglichst vor Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht das Investmentportfolio auf eventuell steuerlich nachteilige Investments zu überprüfen.