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Die Finalisierung des Basel-III-Rahmenwerks – bekannt als Basel IV – steht bevor: Bereits am 27. Oktober 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf eines EU-Bankenpaketes vorgelegt, das Basel IV u.a. mit der CRR III (Capital Requirements Regulation) in europäisches Recht umsetzen soll. Auch der Europäische Rat (Oktober 2022) und das Europäische Parlament (Januar 2023) haben mittlerweile ihre Positionen veröffentlicht, so dass die Endverhandlung starten kann.

Basel IV ist dabei der Sammelbegriff für regulatorische Neuerungen zur Weiterentwicklung des Eigenkapital-Rahmenwerks für Banken gemäß den Vorgaben des Basel-Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS). Neben dem allgemeinen Ziel, die Finanzstabilität zu gewährleisten, sollen mit der Finalisierung von Basel III in der EU auch der risikobasierte Kapitalrahmen gestärkt, ESG-Risiken in den Fokus gerückt und Aufsichtsbefugnisse und -instrumente harmonisiert werden.

Während die CRR II noch moderate Auswirkungen auf die Ermittlung der RWA (Risk-weighted assets) hatte, bewirkt die CRR III maßgebliche Veränderungen bei den RWA- und Eigenmittelanforderungen. Sie bedeutet speziell für europäische Banken potenzielle Änderungen in der Profitabilität, in der Ausgestaltung einzelner Produkte und deren Preisgestaltung sowie in der Implementierung erhebliche Anforderungen an IT und Meldewesen-Lösungen.

Die wichtigsten Änderungen für die Institute betreffen insbesondere die Anforderungen an die Kalkulation der RWA für das Kreditrisiko, das operationelle Risiko, das CVA-Risiko (Credit Valuation Adjustment) und teils das Marktrisiko. Die sukzessive Einführung des sogenannten Output -Floors, der die möglichen Entlastungseffekte von Anwendern interner Modelle auf die RWA begrenzt, rückt ebenfalls in den Fokus. Diese haben in Zukunft neben den internen Modellen auch alle Standardansätze parallel anzuwenden.

Deutsche Banken von den Herausforderungen besonders betroffen

Gerade deutsche Banken werden von den genannten Änderungen stark betroffen sein, da viele in größerem Umfang auf interne Modelle zurückgreifen und ihr Engagement häufig auf Bereiche mit bisher niedrigerer Risikogewichtung konzentriert ist. Demnach können sich für die Institute durch die überarbeiteten Standards oft höhere Eigenkapitalanforderungen sowie hohe Implementierungskosten ergeben.

Dazu zählen unter anderem die Entwicklung neuer Methoden zwecks Einhaltung der neuen Standards, die Einhaltung der auferlegten Anforderungen an die Offenlegung sowie die Anpassung von Systemen und Prozessen. Vor dem Hintergrund des starken brancheninternen Wettbewerbs und ständiger aufsichtsrechtlicher Veränderungen stehen die Institute insgesamt vor großen Herausforderungen – auch bei der Integration der Effekte in die Preisgestaltung.

Eine frühzeitige Einarbeitung in das neue Regelwerk hilft dabei, die Auswirkungen auf die risikogewichteten Aktiva und die sich daraus ergebende Höhe des regulatorischen Eigenkapitals, das die Banken nach Basel IV halten müssen, zu beurteilen. Speziell die internen Prozesse in den Banken und die Interaktionen zwischen den berichtenden Einheiten (u.a. das Meldewesen) und den Marktfolge- bzw. Kreditbereichen sind zu verstärken und auszubauen.

Unsere Expertise

KPMG ist bei der Umsetzungsbegleitung der Basel-IV- und CRR-III-Anforderungen in einer marktführenden Stellung. Unsere Kunden unterstützen wir mit Detailkenntnissen der Säule-1- und Säule-2-Kapitalanforderungen und deren Wechselwirkungen. Umfangreiche Erfahrung in der Abdeckung des breiten Themenspektrums und fundierte regulatorische Expertise (KPMG ECB Office) sichern maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Haus auf dem Weg zur Umsetzung des Bankenpakets.

Wir bieten Ihnen aus laufenden Umsetzungsprojekten etablierte Berechnungs- und Benchmarkingtools zur Analyse potenzieller Auswirkungen aus RWA-Änderungen und potentiellen Auslegungsentscheidungen. Darüber hinaus bringen wir bewährte Instrumente, Methoden und EU-weite Umsetzungserfahrung für den bestmöglichen Erfolg mit, um die Meldefähigkeit Ihres Hauses unter CRR III in hoher Qualität – einschließlich technischer Anpassungen an den Lieferstrecken – in das Meldewesen sicherzustellen.

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!

Einblick und Ausblick

Wir werden Ihnen in den kommenden Wochen Einblicke in den laufenden Trilog-Prozess geben und eine Reihe von weiteren Aus- und Einblicken unserer Expertinnen und Experten zu diversen von den Basel-Standards betroffenen Bereichen veröffentlichen. Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ordnen die Herausforderungen, Erwartungen der Aufsichtsbehörden und Umsetzungsmaßnahmen ein.

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Gesamtbanksteuerung inkl. Output-Floor

Zur Reduzierung des Modellrisikos und der Ausnutzung von Gestaltungsspielräumen wird der sogenannte Output Floor eingeführt. Dieser begrenzt die von den Banken auf Basis interner Modelle ermittelten risikogewichteten Aktiva (RWA) auf einen Mindestprozentsatz von 72,5% der nach Standardansätzen kalkulierten Kapitalanforderung. Die stufenweise Einführung des Output Floor ab 2025 resultiert – je nach Betroffenheit des Instituts – in deutlich höheren Mindestkapitalanforderungen. Durch eine adäquate Abbildung des Output Floors in der Gesamtbanksteuerung und vorbereitende RWA-Optimierungsmaßnahmen können dessen Auswirkungen abgemildert werden.

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Standardansatz Kreditrisiko (KSA)

Aufgrund der hohen Abhängigkeit von externen Ratings, mangelnder Risikosensitivität und fehlender Vergleichbarkeit zu den IRBA-Forderungsklassen wurde der KSA überarbeitet. Er ist in seiner Grundstruktur insgesamt aber erhalten geblieben und aufgrund der Output-Floor-Regelung durch alle Institute anzuwenden. Die neuen Regelungen umfassen u. a. Anpassungen der Forderungsklassenzuordnung, Änderungen in der Risikogewichtung u.a. von Immobilien- und Spezialfinanzierungen oder Vereinfachungen des KRMT-Rahmenwerkes. Die Wirkung auf die Kapitalanforderungen ist je nach Portfolio/Geschäftsmodell sehr unterschiedlich und mit vielfältigen prozessualen Herausforderungen verbunden.

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Interner Rating-Ansatz Kreditrisiko (IRBA)

Im Zuge des neuen Rahmenwerks erfahren die internen Kreditrisikomodelle (IRBA) eine deutliche Einschränkung ihres Anwendungsbereiches: Dabei wird beispielsweise die Nutzung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes (A-IRB) mit Blick auf bestimmte Forderungsklassen (u.a. Spezialfinanzierungen) eingeschränkt. Außerdem findet eine Eingrenzung der Methoden zur Schätzung der IRBA-Modellparameter statt. Der Wegfall der sog. Austrittsschwelle eröffnet dagegen auch die Möglichkeit für Neuanwender, lediglich für Teile des Kreditportfolios von internen Modellen in Säule 1 zu profitieren. Bestehende Anwender können ihre Modell-Landschaft überdenken.

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Operationelles Risiko (SMA)

Der vom Basler Ausschuss im März 2016 veröffentlichte Entwurf eines neuen Rahmens zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken ersetzt alle bisher bestehenden Messansätze. Die neue nicht-modellbasierte Berechnungsmethode (Standardisierter Messansatz, SMA) soll die Vergleichbarkeit über alle Institute hinweg gewährleisten. Der relevante Geschäftsindikator leitet sich dabei aus Bilanz- und GuV-Positionen ab, die Besonderheiten im Provisions-, Zins- und Handelsgeschäft reflektieren. Im Rahmen des neuen Standardansatzes gelten Anforderungen an die Verlustdatensammlung lediglich zu Offenlegungszwecken für Institute mit einem Geschäftsindikator von >750 Millionen Euro. 

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ESG: Offenlegung und Meldewesen

Im Rahmen der CRR III stehen das ESG-Meldewesen und die ESG-Offenlegung vor einem umfassenden Umbruch: Neue Anforderungen standardisieren und erweitern das bisherige Reporting gegenüber Aufsicht und Öffentlichkeit. Ab 2025 werden alle Institute qualitative sowie quantitative Informationen zu ESG-Risiken und mitigierende Maßnahmen in spezifischen Offenlegungs- und Meldebögen veröffentlichen müssen. Weitere Anpassungen beziehen sich bspw. auf die Berücksichtigung von Energieeffizienz-Maßnahmen bei Sicherheiten von Gewerbe- und Wohnimmobilien. Daneben wird es umfassendere Offenlegungsanforderungen für Forderungen an Unternehmen mit Tätigkeit in Sektoren fossiler Energieträger geben.

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Marktrisiko (HB, CVA, FRBT)

Mit der Umsetzung von Basel IV wird das Rahmenwerk zur Ermittlung von CVA-Risiken ab 2025 nochmals überarbeitet. Die Basis- und Standard-Ansätze werden erneuert sowie Credit-Spread-Risiken der Gegenpartei bzw. das Marktrisiko des Portfolios berücksichtigt.

Auch die neuen Regelungen im Rahmen des Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) beinhalten eine schärfere Trennung von Positionen zwischen dem Handels- und Anlagebuch, die „Scharfschaltung“ eines neuen Standardansatzes für Marktpreisrisiken sowie von überarbeiteten Vorschriften zur Verwendung interner Modelle.

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