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Die öffentliche Hand mit ihren Gebiets- und Selbstverwaltungskörperschaften (z. B. Zweckverbände, Krankenkassen, Universitäten) sowie privatrechtlichen Unternehmensformen (z. B. Kapitalgesellschaften in der Energieversorgung) verfolgt öffentliche Aufgaben. Sie dient mit ihren Einrichtungen dem Gemeinwohl und insbesondere der öffentlichen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung.

Der öffentliche Sektor wird immer stärker mit einem komplexen Steuerrecht konfrontiert. Auf europäischer Ebene dominiert der Wettbewerbsgedanke, der Steuerprivilegien für Betätigungen der öffentlichen Hand einem hohen Rechtfertigungsdruck aussetzt. Auf nationaler Ebene dagegen spielen die besonderen Gemeinwohlzwecke dieser Aktivitäten eine besondere Rolle und begründen Steuerausnahmen. Keine einfache Situation im Hinblick auf die steuerlichen Compliance-Anforderungen.

Hinzu kommt, dass die Besteuerung der öffentlichen Hand nicht losgelöst von den Trends im öffentlichen Sektor und nicht isoliert von anderen Rechtsgebieten betrachtet werden kann. Die Steuerberatung im öffentlichen Sektor muss daher unter anderem Antworten geben auf Fragen der Digitalisierung, ob zum digitalen Besteuerungsverfahren, zur digitalen Behördenorganisation oder zum Breitbandausbau und seinen Zuschuss-Themen. Sie muss die Querverbindungen zum Vergabe- und zum Beihilferecht kennen, etwa bei einer Einkaufsrichtlinie, bei steuerlichen Anweisungen oder bei in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Sektors mit umfassender Beratung in Steuerfragen, die neben der laufenden auch die vorausschauende, gestaltende Beratung bei der Gründung, Umwandlung oder Akquisition von Unternehmen sowie die Steuerorganisationsberatung umfasst.

Wir beraten in allen relevanten Steuerarten und Steuerfragen, u. a.:

  • Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer
  • Abgabenordnung
  • Umsatzsteuer und Energiesteuern
  • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Lohnsteuer und Künstlersozialabgabe

Beratungsthemen:

  • Steuerrechtliche Analyse der bisherigen Tätigkeiten mit Handlungsempfehlungen für die Zukunft und ggfs. steuerrechtlichen Korrekturen für die Vergangenheit
  • Sichere Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen im Bereich der Ertragsteuern und der Gemeinnützigkeit (Begründung und Abgrenzung des Hoheitsbereichs, des ideellen Bereichs oder von Zweckbetrieben)
  • Steueroptimierte Vereinnahmung von Zuschüssen, etwa bei Infrastrukturprojekten
  • Vorsteueroptimierung für öffentliche Einrichtungen
  • Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbunds, Bestimmung gleichartiger Tätigkeiten, Würdigung neuer Tätigkeiten im Licht der Digitalisierung
  • Erfolgreiche Gestaltung von Kooperationen der öffentlichen Hand bei der Rechtsformwahl, der Bestimmung der Inhalte und deren Verankerung in den Gründungsdokumenten
  • Organisationsberatung zur Verbesserung der steuerlichen Abläufe, zur Nutzung steuerlicher Chancen und zur verlässlichen Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten bei gleichzeitiger Abwehr von Risiken für die öffentliche Hand und ihrer Verantwortungsträger (Tax-Compliance-Management-System bis zur Prüfungsreife in öffentlichen Einrichtungen einschließlich öffentlicher Unternehmen)
  • Organ- und Gremienberatung etwa bei großen Infrastrukturprojekten, deren steuerrechtliche Würdigung öffentlichkeitswirksam ist

Sprechen Sie unsere Experten an, wir kümmern uns um den optimalen steuerlichen Gestaltungsrahmen, damit Sie die Aufgaben der öffentlichen Hand bestmöglich erfüllen.