Quotenfrist für Steuererklärungen 2022 bis 30.6.2024 erstreckt

Tax News 2/2024

Verfahrensrecht

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Laut einem aktuellen BMF-Erlass können Abgabenerklärungen 2022 für die noch keine Fristsetzung erfolgt ist im Rahmen der Quotenregelung bis 30.6.2024 eingereicht werden.

In dem Erlass vom 16. April 2024, 2024-0.291.617, nimmt das Bundesministerium für Finanzen Bezug auf das Organisationshandbuch der Finanzverwaltung und die darin beschriebenen Bestimmungen zur Toleranzfrist bei Quotenfällen i. Z. m. der COVID-Pandemie.

Abgabenerklärungen 2022 von vertretenen Fällen, welche nicht bis zum 31. März 2024 eingereicht wurden und bei denen noch keine Fristsetzung erfolgt ist, gelten demnach als rechtzeitig, wenn sie bis zum 30. Juni 2024 eingebracht werden. In derartigen Fällen ist daher eine Einreichung bis 30. April 2024 nicht zwingend erforderlich.

In dem Zusammenhang ist allerdings auf die Verschärfung der Quotenregelung für das Jahr 2023 hinzuweisen (siehe Tax News 1/2024 - Quotenregelung neu).