Welche Unternehmen und Teilkonzerne fallen in den Anwendungsbereich der CSRD?

Um die Fragestellung strukturiert zu analysieren, hat KPMG einen Pocketguide erstellt, der folgende Vorgehensweise nutzt:

  • Im ersten Schritt wird der Anwendungsbereich für Unternehmen (Teilkonzerne) mit Sitz oder Listing in der EU analysiert.
  • Im zweiten Schritt wird der Anwendungsbereich für Drittstaaten („NON-EU“)-Unternehmen (Teilkonzerne) erörtert. 
  • Im dritten Schritt werden die Befreiungsmöglichkeiten von der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Tochtergesellschaften dargestellt.

In unserem Pocketguide haben wir dazu Flowcharts erarbeitet, die dabei unterstützen sollen.