Veröffentlichung des siebten EU-Sanktionspakets Ukraine/Russland

Financial Services News

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Im Amtsblatt der EU wurde am 21. Juli 2022 das siebte EU-Sanktionspaket Ukraine/Russland veröffentlicht, welches zu Änderungen in der Verordnung (EU) Nr 833/2014 sowie Verordnung (EU) 269/2014 führt. Dadurch werden ua bestehende Sanktionen nachjustiert, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen, und die Liste sanktionierter Personen und Institute erweitert.

Folgende Änderungen bzw Erweiterungen haben sich durch das Sanktionspaket ergeben:

  • Einführung des Verbots, Gold oder Schmuck zu kaufen, einzuführen oder direkt oder indirekt weiterzugeben, wenn es aus Russland stammt und von dort in die EU oder in ein Drittland ausgeführt wurde
  • Erweiterung der Liste der kontrollierten Güter, die zu militärischen und technologischen Verbesserung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können
  • Es wurden weitere Klarstellungen zu bestehenden Maßnahmen, bspw in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Luftfahrt und Justiz angeführt.
  • Die Sberbank wurde im Anhang I der VO (EU) Nr 269/2014 gelistet und unterliegt somit einem Asset Freeze.
  • Das Einlagen-Verbot über EUR 100.000 wurde auf außerhalb der EU niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Eigentumsrechte zu mehr als 50 % unmittelbar/mittelbar von russischen Staatsangehören oder natürlichen Personen mit Wohnsitz in Russland gehalten werden, erweitert.
  • Die Ausnahme vom Verbot der Entgegennahme von Einlagen über EUR 100.000, sofern diese für den nicht verbotenen grenzüberschreitenden Handel erforderlich sind, fällt weg. Stattdessen wurde eine Genehmigungsmöglichkeit für derartige Einlagen durch die zuständige Behörde eingeführt.
  • Die Ausnahmen von bestimmten Verboten für EU-/EWR sowie Schweizer Staatsbürger wurden konkretisiert.

Die Durchführungsverordnungen (EU) 2022/1269 sowie 2022/1270 sind seit 21. Juli 2022 in Kraft.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie den Durchführungsverordnungen 2022/1269 und 2022/1270 sowie der Pressemitteilung der EU-Kommission.