Die EBA veröffentlicht Leitlinien zu Rolle und Aufgaben des AML/CFT-Beauftragten

Financial Services News

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 14. Juni 2022 ihre Leitlinien veröffentlicht, zur Rolle und den Verantwortlichkeiten des Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) und des Leitungsorgans von Kredit- oder Finanzinstituten.

Mit den Leitlinien soll eine einheitliche Auslegung und eine angemessene Umsetzung der internen Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der gesamten EU gewährleistet werden, die im Einklang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung steht.

Inhaltlich umfassen die Leitlinien die Pflicht von Kredit- oder Finanzinstituten zur Ernennung eines Mitglieds ihres Leitungsorgans, das für die Umsetzung der AML/CFT Verpflichtungen verantwortlich ist. Zusätzlich werden die Aufgaben, Funktionen und Zuständigkeiten dieser Leitungsperson und dem Geldwäschebeauftragten, die für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung notwendig sind, näher definiert.

Weitere Informationen befinden sich in der EBA Publikation.