Die ESMA berichtet über die Überwachung von Kosten und Gebühren bei Investmentfonds

Financial Services News

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Am 31. Mai 2022 veröffentlichte die ESMA einen Bericht über die gemeinsame Aufsichtsmaßnahme (Common Supervisory Action, CSA) zu Kosten und Gebühren bei Investmentfonds, die im Jahr 2021 mit den national zuständigen Behörden durchgeführt wurde. Der Bericht unterstreicht wie wichtig die Aufsicht ist, um zu gewährleisten, dass Anleger nicht mit unangemessenen Kosten belastet werden.

Zum einen geht aus dem Bericht hervor, dass die Anwendung des ESMA-Aufsichtsbriefings zur Überwachung der Kosten bei OGAW und AIF verbesserungsbedürftig ist, insbesondere bei kleineren Verwaltungsgesellschaften. Es stellen sich auch Fragen hinsichtlich der Einhaltung von Delegationsregeln, sofern Portfoliomanager (Delegierte), einen erheblichen Einfluss auf die Kosten haben oder über die Höhe der Kosten entscheiden. Zudem bestehen unterschiedliche Markteinschätzungen darüber, was von der Branche als „angemessene“ oder „unangemessene“ Kosten bezeichnet wird. Außerdem entdeckten einige nationale Aufsichtsbehörden Interessenkonflikte bei OGAW-Managern, insbesondere im Falle von Transaktionen mit verbundenen Parteien. Ferner mangelt es in einigen Fällen an Strategien und Verfahren für ein effizientes Portfoliomanagement und an klaren Offenlegungen, wie sie in den ESMA-Leitlinien für börsengehandelte Fonds und andere OGAW-Themen vorgeschrieben sind. Schließlich werden bei der Wertpapierleihe nach wie vor in großem Umfang Vereinbarungen über die Aufteilung von fixen Gebühren getroffen, was für Kleinanleger nicht vorteilhaft ist.

Zum Thema Anlegerentschädigung betont die ESMA die Wichtigkeit, sicherzustellen, den Anlegern eine angemessene Entschädigung in solchen Fällen zu gewähren, in denen ihnen unangemessene Kosten oder Gebühren in Rechnung gestellt wurden, sowie in Fällen, in denen Berechnungsfehler zu einem finanziellen Nachteil für die Anleger geführt haben.

Weitere Informationen finden Sie in der ESMA Publikation.