Stellungnahmen der EZB zum Verordnungs- und Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Financial Services News

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Im EU-Amtsblatt wurden am 25. Mai 2022 die Stellungnahmen der EZB zum Verordnungsvorschlag zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zum Richtlinienvorschlag zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung veröffentlicht.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die EZB die von der Kommission am 20. Juli 2021 veröffentlichten Legislativvorschläge im Zusammenhang mit der Verschärfung der Unionsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Damit befürwortet die EZB die Unionsregelung sowie den nächsten erforderlichen Schritt zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism – AMLA). Die EZB geht in ihrer Stellungnahme im Detail auf die folgenden Punkte ein:

  • Geltungsbereich der direkten und indirekten Beaufsichtigung durch die AMLA
  • Zusammenarbeit zwischen der AMLA und der EZB
  • Prozesse der direkten und indirekten Beaufsichtigung
  • Leistungsstruktur der AMLA und Kontinuitätsvorkehrungen

Im Hinblick auf den Richtlinien- und Verordnungsvorschlag zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, welchen die EZB ebenfalls begrüßt, äußert sich die EZB im Detail zu folgenden Themen:

  • Definition von Verpflichteten
  • Aufsichtsrechtliche Aspekte inkl. Compliance Funktion innerhalb der Verpflichteten
  • Begrenzung von Barzahlungen
  • Risikofaktoren für die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
  • Definition von Kryptowerten

Weitere Erläuterungen der EZB finden Sie in der Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bzw in der Stellungnahme zum Richtlinien- und Verordnungsvorschlag zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung.