EBA Erklärung zu den AML/CFT Leitlinien iZm Ukraine-Russland Konflikt

Financial Services News

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Die EBA veröffentlichte am 27. April 2022 eine Erklärung gegenüber Finanzinstituten und Aufsichtsbehörden, dabei wird auf die Leitlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingegangen und wie diese mit den aktuellen Russland-Sanktionen anzuwenden sind.

Das Statement der EBA knüpft an ihr Schreiben vom 11. März 2022 an, in dem sie Finanzinstitute aufforderte, die Einhaltung der Sanktionen gegen Russland nach dem Einmarsch in die Ukraine sicherzustellen und Flüchtlingen den Zugang zu Zahlungskonten zu erleichtern. In der Erklärung wird dargelegt, wie die Leitlinien zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung diesbezüglich anzuwenden sind, um im Einklang mit den Compliance-Anforderungen verfahren zu können. Darüber hinaus konkretisiert sie, welche Maßnahmen die Finanzinstitute und Aufsichtsbehörden einleiten können, um schutzbedürftige Personen vor missbräuchlichen Handlungen durch Kriminelle zu schützen.

Weitere Informationen finden Sie in der EBA Publikation und dem EBA Statement.