FMA veröffentlicht Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Investmentfondsgesetz 2011

Financial Services News

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Die FMA veröffentlichte am 25. April 2022 ihre Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011. Mit diesem Gesetzesentwurf soll unter anderem die Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1270 zur Änderung der Richtlinie 2010/43/EU in Bezug auf die von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsrisiken und –faktoren, umgesetzt werden.

Der Gesetzesentwurf unterstützt bereits bestehende Regulierungen und dient einer nachhaltigen Finanzwirtschaft sowie der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Eine Anregung erfolgt vonseiten der FMA in Bezug auf die Richtlinie (EU) 2021/2261. In diesem Zusammenhang wird auf die Befreiung vom Kundeninformationsdokument bei Bereitstellung und behördlicher Vorlage des Basisinformationsblattes hingewiesen. Ein Basisinformationsblatt soll demnach als ein Dokument angesehen werden, das den festgelegten Anforderungen bezüglich wesentlicher Informationen für Anleger genügt. Darüber hinaus wird durch die neue Bestimmung gemäß § 134 Abs. 6 InvFG 2011-E die Verwaltungsgesellschaft im Falle der Erstellung eines Basisinformationsblattes von der Erstellung eines Kundeninformationsdokuments befreit.

Die FMA regt zudem an, das Basisinformationsblatt iSd Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 als alleiniges Kundeninformationsdokument für den Vertrieb eines AIF an Privatkunden vorauszusetzen. Demnach soll die Anforderung an das zusätzliche Kundeninformationsdokument gemäß InvFG 2011 bzw. eines vereinfachten Prospektes gemäß Immobilien-Investmentfonds-Gesetzes (ImmoInvFG) entfallen.

Weitere Informationen finden Sie in der FMA-Stellungnahme.