DelVO zur Anpassung von Liquiditätsschwellenwerten und Handelsperzentilen

Financial Services News

Financial Services News

Compliance

Im EU-Amtsblatt wurde am 13. April 2022 die Delegierte Verordnung (EU) 2022/629 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 festgelegten technischen Regulierungsstandards zwecks Anpassung der bei bestimmten Nichteigenkapitalinstrumenten anwendbaren Liquiditätsschwellenwerten und Handelsperzentilen zur Bestimmung des für das Finanzinstrument typischen Umfangs veröffentlicht.

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2017/583 werden Transparenzanforderungen für Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate festgelegt. Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/629 nimmt Änderungen im Sinne eines schrittweisen Ansatzes zur Ausweitung der Anwendung der entsprechenden Transparenzpflichten vor. Damit wird der Übergang von Phase S2 zu Phase S3 als angemessen betrachtet, da sich die Transparenz des Anleihemarkts erhöhen dürfte, ohne sich negativ auf die Liquidität auszuwirken. Demnach wird die durchschnittliche Anzahl an Geschäften auf die nächste Phase mit einem Anstieg um etwa 40% eingestuft. Zur Bestimmung des für das Finanzinstrument typischen Umfangs wird der für das anzuwendende Handelsperzentil verwendete Ansatz unter Anwendung des Perzentils für Phase S3 bzw S1 angewandt (50. bzw 30. Perzentil).

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/629.