Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID II Angemessenheits- und Execution-Only Anforderungen

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Compliance

Die ESMA veröffentlichte am 12. April 2022 die Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft, mit dem Ziel die Anwendung bestimmter Aspekte der Anforderungen zu klären, um die gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung der MiFID II und der Delegierten Verordnung zur MiFID II sicherzustellen.

Die Leitlinien umfassen folgende Aspekte:

  • Informationen an die Kunden über den Zweck der Angemessenheitsbeurteilung und über das reine Ausführungsgeschäft 
  • notwendige Vorkehrungen zum Verständnis der Kunden und der angebotenen Produkte
  • Umfang der von den Kunden einzuholenden Informationen
  • die Zuverlässigkeit der Kundeninformationen
  • Aktualisierung der Kundeninformationen
  • Kundeninformationen zu juristischen Personen oder Gruppen
  • Notwendige Vorkehrungen zum Verständnis von Anlageprodukten
  • Erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer einheitlichen
  • Angemessenheitsbeurteilung
  • Wirksamkeit von Hinweisen
  • Qualifikationen der Mitarbeiter von Wertpapierfirmen
  • Aufzeichnungspflichten
  • Festlegung von Fällen, in denen eine Angemessenheitsbeurteilung erforderlich ist
  • Kontrollen

In den Leitlinien der ESMA finden sie alle relevanten Informationen