Der Klimawandel und andere Umweltrisiken stellen heute eine der bedeutendsten globalen Risiken dar. Länder und private Akteure verpflichten sich zunehmend dazu, Anstrengungen zu unternehmen, die 2015 gesetzten Ziele des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen zu Sustainable Development Goals bis 2030 zu erreichen.
Daraus resultierend wurde die EU-Kommission tätig mit dem EU-Aktionsplan für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums („Sustainable Finance“). Ziel ist die Förderung von nachhaltigen Investitionen zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens.
Mit der Entwicklung eines einheitlichen EU-Klassifikationssystems (Taxonomie) wird definiert, was unter einer „nachhaltigen Investition“ zu verstehen ist. Darauf aufbauend soll ein EU-Ecolabel für „grüne“ Finanzdienstleistungen und ein EU-Green Bond Standard normiert werden, um Anlegern den Zugang zu nachhaltigen Produkten zu erleichtern.
Die Transparenz von Unternehmen ist eine Grundvoraussetzung, damit Finanzmarktteilnehmer die langfristige Wertschöpfung von Unternehmen und Nachhaltigkeitsrisiken angemessen bewerten können. Verstärkte Berichtspflichten der Emittenten sollen daher sicherstellen, dass Investoren bei Investitionsentscheidungen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen können.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Risikomanagement der Finanzmarktakteure wird als entscheidend erachtet. Pflichten für institutionelle Investoren und Vermögensverwalter sollen daher das Kriterium der Nachhaltigkeit in Investitionsabläufen und bei der Transparenz gegenüber Endinvestoren berücksichtigen. Zusätzlich soll das Thema Nachhaltigkeit in die Mandate der Aufsichtsbehörden aufgenommen werden.
Darüber hinaus sind auch alle Unternehmen, welche nicht Finanzmarktteilnehmer sind, davon betroffen, da der EU-Aktionsplan Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung haben wird. Die Einhaltung von ökologischen und sozialen Standards bei den Kredit- und Investitionsentscheidungen ist daher von zunehmender Relevanz für Unternehmen.