Tax News: FATCA Updates aufgrund von Ankündigungen und Veröffentlichungen des U.S. IRS

FATCA Updates

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Philipp Peter Rümmele

Director, Tax

KPMG Austria

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  • Stellungnahme des IRS zur Überprüfung des ersten FATCA Zertifizierungsprozess 2018/2019. 
  • Ankündigung des IRS, fehlende US TINS in FATCA Meldungen von Reporting Model 1 FFIs ab 2020 nicht mehr zu tolerieren || Die vom IRS veröffentlichten „Verfahrenserleichterungen für bestimmte ehemalige US Staatsbürger“ – IR-2019-151 vom 6. September 2019 sollen hier hinreichend Abhilfe schaffen
  • IRS veröffentlicht neue FATCA Reporting FAQ Nr. 3 zu Meldungen mit fehlenden US TINs
  • Auswirkungen auf FATCA Meldungen von Reporting Model 2 FFIs bei fehlenden US TINs
  • IRS veröffentlicht neue Entwürfe für das Formular 8966 samt Instruktionen zu Formular 8966 ohne nennenswerte Änderungen
  • IRS veröffentlicht eine aktualisierte Version des FATCA IDES User Guide (Publikation 5190) und des FATCA Metadata XML Schema User Guide (Publikation 5188) und weist auf neue Bezeichnungsanforderungen für FATCA Meldedateien hin, die strikt einzuhalten sind
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Ankündigungen des IRS zum FATCA Zertifizierungsprozess

Der IRS kündigte auf der Konferenz des Tax Executives Institute in New York am 25. September 2019 an, dass neue Leitlinien (interim guidance) zu Fehlern des ersten FATCA Zertifizierungsprozess herausgeben werden sollen. Darin soll aufgezeigt werden, in welcher Form gravierende Vertragsverletzungen (events of default) den betroffenen FFIs bekannt gegeben werden, wie der Prozess und der zeitliche Ablauf von angemessenen Abhilfemaßnahmen (remediation process) gehandhabt wird und welche Möglichkeiten für FFIs insgesamt vorgesehen sind um Probleme, die im Rahmen der Zertifizierung hervorgekommen sind, zu lösen.

Dazu wies der IRS darauf hin, dass alle eingelangten FATCA Zertifizierungen eingehenden Prüfungen unterzogen werden und dass mit der Aussendung entsprechender Notifizierungen des IRS über das FATCA-Portal an FATCA Responsible Officer betroffener FFIs noch zu rechnen ist.

In diesem Zusammenhang werden FATCA ROs erneut aufgefordert sicherzustellen, dass ihre FFI Kontaktdaten im FATCA Portal korrekt sind, damit sämtliche Nachrichten des IRS mit Feststellungen zur Prüfung der Zertifizierung auch zeitnah vom FFI entgegengenommen werden.

Dabei hat der IRS durchblicken lassen, dass das Hauptaugenmerk seiner Rückmeldungen zu den ersten FATCA Zertifizierungen auf der Unterstützung und Anleitung von FFIs liegen wird, wie sie festgestellte Fehler angemessen behandeln und beheben sollen.

Demnach beabsichtigt der IRS bei festgestellten Mängeln nicht unmittelbar gravierende Vertragsverletzungen anzunehmen und den FFIs die Vertragsbeendigung bekanntzugeben, sondern er zielt vielmehr darauf ab, den FATCA-Zertifizierungsprozess schulungsgestützt zu verbessern und zu stärken (the IRS is focusing on an „education based“ certification enforcement process).

Die angekündigte Veröffentlichung einer IRS-Guidance zu häufig auftretenden FATCA Mängeln sowie einer FATCA Best Practice zu angemessenen Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Mängeln ist als Unterstützung für zertifizierungspflichtige FFIs sehr zu begrüßen.

Ankündigungen des IRS zu fehlenden US TINs in FATCA Meldungen

Der IRS hat bei dieser Gelegenheit im September 2019 aber auch klargestellt, dass die bis Ende 2019 befristeten Meldeerleichterungen für Reporting Model 1 FFIs im Zusammenhang mit der Meldung von US Konten ohne Steueridentifikationsnummern (US TINs) nicht weiter verlängert werden, sodass das Fehlen von US TINs in FATCA Meldungen vom IRS ab dem Meldejahr 2020 als „significant non-compliance“ qualifiziert werden kann.

Dazu betonte der IRS, dass er es nicht mehr tolerieren werde, wenn FFIs meldepflichtige US Konten aufgrund von US Indizien (zB aufgrund eines US Geburtsortes) ohne US TIN identifizieren.

Mit Bezug auf ehemalige US Staatsbürger (die zB in den USA geboren wurden und kurz darauf als Kleinkinder das Land verließen) wies der IRS ausdrücklich auf seinen jüngst veröffentlichten Erlass (IR 2019-151) vom 6. September 2019 hin, worin ein neues Verfahren für ehemalige US Bürger (U.S. Expats) festgelegt wurde, nach dem diese ihre Probleme mit der „US Staatsbürgerschaft“ und den damit verbundenen steuerlichen Melde- und Abfuhrpflichten erleichtert lösen können.

Diese „erleichterten Verfahren für US Expats“ würden nach Meinung des IRS hinreichend Abhilfe für betroffene US Konten schaffen, sodass der IRS nun auch nicht mehr bereit wäre, unrichtige oder unvollständige FATCA Meldungen von US Personen durch FFIs zu akzeptieren, wobei aus der Sicht des IRS der Meldung valider US TINs ein besonderes Gewicht zukommt.

Verfahrenserleichterungen für bestimmte ehemalige US Staatsbürger – IR 2019-151

Die am 6. September 2019 veröffentlichten „Relief Procedures for Certain Former Citizens” des IRS stehen ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung, die ihre US Staatsbürgerschaft nach dem 18. März 2010 aufgegeben haben oder noch beabsichtigen dies zu tun.

Überdies steht das erleichterte Verfahren nur solchen Personen zu, die im Zeitpunkt ihrer Ausbürgerung über ein Nettovermögen unter USD 2 Millionen verfügen und deren bisherige Verletzung ihrer US Steuerrechtspflichten nicht vorsätzlich erfolgte (compliance failures due to non-willful conduct).

Weiter darf die (hypothetische) aggregierte Gesamtsteuerpflicht dieser Personen im Zeitraum der letzten fünf Jahre vor der Ausbürgerung insgesamt USD 25.000,00 nicht übersteigen. Dazu müssen vollständige US Steuererklärungen dieser Personen für das aktuelle und fünf vorangegangene Steuerjahre (betreffend ihr gesamtes Welteinkommen) dem IRS zur Prüfung der Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren vorgelegt werden.

Liegen sämtliche der im IRS-Erlass geforderten Voraussetzungen kumulativ vor, können die erleichterten Verfahren in Anspruch genommen werden und es müssen in diesem Fall auch keine US Steuern für die Vergangenheit bis zur Ausbürgerung nachgezahlt werden.

Sofern ehemalige US Bürger über keine US Sozialversicherungsnummer (SSN) verfügen, muss diese (und auch keine ITIN) eigens für das erleichterte Verfahren beantragt werden. Die in US Steuerformularen vorgesehenen Felder für die SSN können vielmehr leer gelassen werden. Bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und Vorliegen der geforderten Voraussetzungen für das erleichterte Verfahren erhalten ehemalige US Bürger eine entsprechende schriftliche Bestätigung vom IRS.

IRS veröffentlicht neue FATCA Reporting FAQ

Vermutlich aufgrund von Verständigungen mit diversen IGA 1 Jurisdiktionen (wie zB Niederlande, Großbritannien, u.a.) veröffentlichte der IRS bereits am 15. Oktober 2019 eine neue FAQ Nr. 3 im Rahmen der FATCA Generellen Fragen, im Abschnitt „Reporting“, zum Auslaufen der Meldeerleichterungen für Reporting Model 1 FFIs, gemäß IRS Notice 2017-46.

Darin wird klargestellt, dass nach dem Auslaufen der Meldeerleichterungen für Model 1 FFIs mit Ende 2019, meldepflichtige US Konten in FATCA Meldungen 2020 erstmalig nur mehr mit US TIN gemeldet werden dürfen. Dazu wird ausdrücklich betont, dass Reporting Model 1 FFIs ab 1. Jänner 2020 meldepflichtige US Konten, für die sie keine US TIN einholen konnten, weder unmittelbar schließen noch mit 30 % FATCA-Strafsteuer auf US-Einkünfte belegen müssen.

Sollten in weiterer Folge US Konten für das Meldejahr 2020 (erneut) ohne US TIN (bzw. mit 9 x „A“ oder 9 x „0“ oder vergleichbaren Angaben, aus denen hervorgeht, dass die US TIN nicht valide ist) an die zuständige lokale Finanzbehörde gemeldet und sodann mit dem IRS ausgetauscht werden, so wird für solche Meldefiles eine Fehlermeldung generiert, welche eine Frist von 120 Tagen zur Fehlerbehebung einräumt.

Wenn in diesem Zeitraum jedoch weiter keine Fehlerbehebung erfolgt (zB weil nach wie vor keine US TIN verfügbar ist) wird der IRS sämtliche übermittelten Meldedaten evaluieren und schließlich feststellen, ob in diesem Fall „significant non-compliance“ eines FFIs gegeben ist.

Dies bedeutet, dass der IRS das Fehlen von US TINs nicht unmittelbar als gravierende Verletzung des FFI-Vertrags werten wird. Vielmehr wird der IRS die spezifischen Gründe und Umstände des Einzelfalls berücksichtigen, weshalb keine US TINs eingeholt und gemeldet werden konnten.

Dies schließt auch die Prüfung ein, ob die jeweiligen Reporting Model 1 FFIs adäquate Verfahren eingerichtet haben um US TINs für US Konten einzuholen und welche Anstrengungen sie konkret unternommen haben um diese zu erlangen.

Falls der IRS nach seiner Prüfung zum Ergebnis gelangt, dass das jeweilige Reporting Model 1 FFI „significantly non-compliant“ ist, wird er dies gemäß den Bedingungen des geltenden IGA Model 1 Staatsvertrags der zuständigen Behörde bekannt geben und wird sodann die Umstände der festgestellten gravierenden Vertragsverletzungen mit der zuständigen Behörde der Partnerjurisdiktion im Laufe von 18 Monate austauschen und erörtern.

Das jeweils betroffene Reporting Model 1 FFI hätte demnach zumindest noch 18 Monate nach der Mitteilung der gravierenden Vertragsverletzung Zeit, das Fehlen der US TIN zu korrigieren, bevor der IRS allfällige weiterführende Maßnahmen gegen das FFI setzt, wie zB das Löschen der GIIN auf der IRS FFI Liste.  

Sollte die GIIN eines betroffenen FFIs aber tatsächlich vom IRS aus der FFI Liste gestrichen werden, riskiert das FFI, dass andere Zahlstellen 30% FATCA-Strafsteuer von an das FFI eingehenden Zahlungen aus US Quellen einbehalten.

IGA 1 Länder wie die Niederlande und Großbritannien haben mittlerweile – wohl abgestimmt mit dem IRS – an ihre Reporting Model 1 FFIs kommuniziert, dass sie FATCA Meldungen auch ohne US TINs (aber mit Geburtsdatum und Geburtsort, soweit verfügbar) weiter entgegennehmen werden sowie, dass in Übereinstimmung mit den Ausführungen in der neuen FAQ des IRS zumindest bis Sommer 2023 nicht mit der Verhängung von US Sanktionen über betroffene FFIs gerechnet werden müsse. Auch haben die zuständigen Finanzbehörden dieser IGA 1 Länder den laufenden Kontakt und ein abgestimmtes Vorgehen mit dem IRS in Aussicht gestellt.

Auswirkungen auf FATCA-Meldungen ohne US TINs von Reporting Model 2 FFIs

Für Reporting Model 2 FFIs sind die oben dargestellten Ankündigungen sowie die vom IRS veröffentlichte neue FAQ auf FATCA Meldungen ohne US TIN nicht unmittelbar anwendbar.

Identifizierte US Konten (zB aufgrund von US Indizien wie einem US Geburtsort) können daher bei Fehlen der US TIN und der „Zustimmung zur Meldung“ (Consent to Report) des Kontoinhabers gemäß den Bestimmungen des geltenden IGA Model 2 Staatsvertrages nur in aggregierter Form (im Pool) direkt an den IRS gemeldet werden.

Nach entsprechender US Gruppenanfrage muss das Reporting Model 2 FFI alle ihm verfügbaren Meldedaten (insbesondere Geburtsdaten und Geburtsort) des US Kontoinhabers bzw. der beherrschenden US Person offenlegen und diese US Konten in der Form einer Individualmeldung an das BMF melden, das diese Meldedaten wiederum mit dem IRS austauscht.

Sofern die US TIN des US Kontoinhabers (bzw. der beherrschenden US Person) trotz angemessener Anstrengungen vom Reporting Model 2 FFI effektiv nicht eingeholt werden kann (zB weil sie nach wie vor nicht existiert), wird diese Information – so wie gehabt – in den Meldedaten an das BMF und in weiterer Folge an den IRS nicht aufscheinen.

Reporting Model 2 FFIs, die einschlägige Meldefälle in ihren FATCA Meldungen haben, müssen in diesem Fall uA aber nicht mit unmittelbaren Sanktionen des IRS (wie zB dem Entzug ihrer GIIN) rechnen, sie müssen jedoch in weiterer Folge Rückfragen des IRS gewärtigen, zu spezifischen Gründen und Umständen des Fehlens der US TIN in den jeweiligen Einzelfällen sowie zu Art und Umfang der vom FFI eingerichteten adäquaten Verfahren zur Einholung von US TINs.

Diverse weitere FATCA Updates

Der IRS hat im Spätsommer 2019 neue Entwürfe für das FATCA Meldeformular 8966 und die dazugehörigen Instruktionen ohne nennenswerte Änderungen veröffentliche. Überdies wurden vom IRS eine aktualisierte Version des FATCA IDES User Guide (Publication 5190) und des FATCA Metadata XML Schema User Guide (Publication 5188) veröffentlicht. In seinem News Bulletin vom 23. September 2019 betont der IRS ausdrücklich, dass neue Bezeichnungsanforderungen für FATCA Meldedateien (FATCA Report File Naming Convention), ab sofort strikt einzuhalten sind.

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