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Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die Überarbeitung der im April 2022 veröffentlichten Entwürfe der EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) finalisiert und die erste Reihe der überarbeiteten Standardentwürfe heute an die EU-Kommission übergeben.

Die Anwendung der künftigen ESRS ist in der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) vorgesehen, deren formale Verabschiedung in Kürze erwartet wird. Die aus Sicht der EFRAG heute finalisierten sektoragnostischen Standardentwürfe sind von großen Unternehmen wie folgt erstmalig anzuwenden:

  • für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die zugleich mehr als 500 Mitarbeiter haben (i.W. Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen);
  • für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2025 von den anderen großen Unternehmen (i.W. die derzeit nicht unter die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung fallen.

Die Standardentwürfe decken ökologische, soziale und Governance-Themen ab und adressieren zudem übergreifende Themen:

  • Cross-Cutting-Standards
    • Draft ESRS 1 General requirements
    • Draft ESRS 2 General disclosures
  • Environment
    • Draft ESRS E1 Climate change
    • Draft ESRS E2 Pollution
    • Draft ESRS E3 Water and marine resources
    • Draft ESRS E4 Biodiversity and ecosystems
    • Draft ESRS E5 Resource use and circular economy
  • Social
    • Draft ESRS S1 Own workforce
    • Draft ESRS S2 Workers in the value chain
    • Draft ESRS S3 Affected communities
    • Draft ESRS S4 Consumers and end-users
  • Governance
    • Draft ESRS G1 Business conduct

Im nächsten Schritt wird die Europäische Kommission nun die EU-Gremien und die Mitgliedstaaten zu den Standardentwürfen konsultieren, bevor sie die endgültigen Standards im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte verabschiedet.

Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen sind verpflichtet, ab Geschäftsjahren beginnend ab dem 1. Januar 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen, mit der Möglichkeit, die Erstanwendung freiwillig auf 2028 zu verschieben. Für diese Gruppe von Unternehmen erarbeitet die EFRAG im kommenden Jahr ein separates Set an Standards.

Die Standardentwürfe, eine Cover Note mit weiteren Informationen zu wesentlichen Änderungen sowie weitere Dokumente sind auf der Website der EFRAG verfügbar. Die Presseerklärung der EFRAG kann hier heruntergeladen werden.

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