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Die Digitalisierung der Finanzdienstleistungslandschaft schreitet kontinuierlich voran und ist durch einen stetig wachsenden Zustrom von grenzenlosen und datenbasierten Produkten gekennzeichnet. Das Internet eröffnet eine Vielzahl neuer Möglichkeiten, zu denen auch der grenzüberschreitende internationale Vertrieb von Finanzdienstleistungen gehört.

Theoretisch sind Unternehmen in der Lage, Finanzdienstleistungen an Verbraucher überall auf der Welt zu verkaufen. Dieser Umstand ruft nun auch die Regulierungsbehörden auf den Plan und hat sie dazu veranlasst, ihre Bemühungen um eine formalisierte Zusammenarbeit zu verstärken  - sowohl länder- als auch branchenübergreifend. Unternehmen sollten sich infolgedessen auf verstärkte Leitlinien und regulatorische Anforderungen einstellen.

Wie die Interaktion zwischen Regulierungsbehörden funktioniert und auf welche Themen sie dabei ihre Schwerpunkte legen, haben wir für Sie übersichtlich in unserer Juli-Ausgabe von Horizonte festgehalten.

Weitere Beiträge:

  • Regulierung von Krypto-Vermögenswerten

Bezüglich sogenannter ungesicherter Kryptowährungen erweitern die Regulierungsbehörden ihre derzeit begrenzte Rolle reaktiv. Wir blicken auf die Regulierungsbestrebungen von Kryptowährungen und Krypto-Assets und bewerten auch die Bestrebungen nach digitalen Zentralbankwährungen (CBDCs).

  • Big Tech im Finanzsektor

Big-Tech-Plattformen dringen zunehmend in den Finanzdienstleistungssektor vor. Das ruft auch die Regulierungsbehörden auf den Plan. Lesen Sie in Horizonte, welche Entwicklungen dadurch zu erwarten sind.

  • Die Definition des „S“ in ESG

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist für Unternehmen und Regulierungsbehörden herausfordernd. Über allem steht der Anspruch, die Wirtschaft unter dem Kürzel ESG nachhaltiger, sozialer und resilienter zu machen. Doch gerade der Aspekt Soziales ist heikel zu definieren. Wir liefern Einblicke in die Entwicklung der S-Taxonomie.

  • Basler Reformen

Die EZB stellt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Abweichungen von der Baseler Rahmenvereinbarung in Frage. Mittlerweile haben sich auch EU-Rat und EU-Kommission in einigen Kernfragen positioniert. Wir blicken auf die Stellungnahmen zu ESG-Risiken, Output-Floor und Co.

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Mit der CSRD startet die EU-Kommission einen Vorschlag hin zu einer neuen umfassenden, vergleichbaren und prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die bisherigen Berichtspflichten revolutionieren wird. Insbesondere für Institute der Finanzwirtschaft ist die zugehörige Umsetzung jedoch auch mit großen Herausforderungen verbunden, die durch eine enge Umsetzungsfrist intensiviert werden.

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