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Die aktuell problematische Gasversorgungslage betrifft verschiedene kommunale Stellen. Eine sind die städtischen Bäderbetriebe. Es scheint momentan ein realistisches Szenario zu sein, dass gasbetriebene Blockheizkraftwerke (BHKW) künftig aufgrund fehlender Gasliefermengen temporär außer Betrieb genommen werden. Damit würde gegebenenfalls die technisch-wirtschaftliche Verflechtung zwischen Bäder- und Energieversorgungsbetrieben unterbrochen, die in vielen Fällen Grundlage der steuerlichen Verrechnung ist. Die Bundesregierung ist allerdings nun von einer Pönalisierung von KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) im Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz abgerückt. Dadurch wird auch der Fortbetrieb der Bäder-BHKW in den kommenden Monaten unterstützt.

Verrechnung von Bäderverlusten und Versorgungsgewinnen weiterhin möglich

Ungeachtet dessen könnte es aufgrund einer Gasmangellage oder einer nicht mehr zu vertretenden Unwirtschaftlichkeit des Gaseinsatzes zu Stillstandszeiten bei den BHKW kommen. In dem Fall wäre derzeit aus unserer Sicht zu erwarten, dass die Finanzverwaltung die Verrechnung von Bäderverlusten und Versorgungsgewinnen trotzdem weiterhin zulässt.

Die Bundesregierung hatte schon zu der coronabedingten Schließung von Bäderbetrieben während der Lockdowns 2020 und 2021 festgestellt, dass die „[…] pandemiebedingte vorübergehende Schließung eines kommunalen Bades allein nicht zur Folge [hat], dass dieses Bad nicht mehr Teil eines bestehenden steuerlichen Querverbundes sein kann“ (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen vom 18. Juni 2021, BT-Drs. 19/30813). 

Neue technisch-wirtschaftliche Verflechtungsmodelle

Wir gehen davon aus, dass diese Betrachtungsweise auch für eine etwaige krisenbedingte Abschaltung oder Drosselung von Bäder-BHKW gelten sollte, wenn es zu einer Kürzung der verfügbaren Gasmengen kommt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn seitens der Betreiber die Absicht besteht, den Betrieb des Bades beziehungsweise des BHKW grundsätzlich aufrechtzuerhalten.

Für die Zukunft ist allerdings zu erwarten, dass neue technisch-wirtschaftliche Verflechtungsmodelle auf der Basis erneuerbarer Energien entstehen werden. Die Finanzverwaltung sollte dieser Entwicklung aufgeschlossen gegenüberstehen.

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