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Um 55 Prozent niedriger sollen die CO2-Emissionen im Jahr 2030 liegen gegenüber dem Vergleichswert von 1990. Das ist das Ziel von „Fit-for-55“, einem Maßnahmenpaket der EU-Kommission. Doch das ist nur ein Element auf dem Weg zur letztlich klimaschonenden Wirtschaft. Ein anderer ist der EU Green Deal, mit dem die Dekarbonisierung vorangetrieben werden soll. 

Auch steuerliche Maßnahmen spielen auf diesem Weg zu mehr Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Für die Steuerabteilungen von Unternehmen empfiehlt es sich daher, sich frühzeitig einen Überblick über die Anforderungen und Möglichkeiten zu verschaffen, die auf sie zukommen. In unserem Whitepaper „Environmental Taxes“ finden Sie die wesentlichen Informationen.

CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), deutsch: CO2-Grenzausgleichsmechanismus, soll verhindern, dass die Klimaschutzbestimmungen der EU zu einem Standortnachteil werden. Durch den CBAM müssen für bestimmte CO2-intensive Importwaren Zertifikate erworben werden. Der Mechanismus ist für Unternehmen herausfordernd, da unter anderem die Produktionsumstände im Ausland erworbener Waren ermittelt werden müssen. Vom CBAM betroffen sind zunächst Zement, Strom, Düngemittel, Aluminium, Eisen, Stahl, Wasserstoff sowie einige vor- und nachgelagerte Erzeugnisse (vor allem aus Eisen, Stahl und Aluminium). Es ist geplant, den Anwendungsbereich bis 2030 auf alle Sektoren, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, auszuweiten. Seit 1. Oktober 2023 gilt für betroffene Unternehmen bereits eine erste gesetzliche Berichtspflicht. 

Plastiksteuer

Ein Ziel der EU ist die Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Ein Produkt, das dabei im Fokus steht, ist Plastik. Um dessen Verbrauch zu reduzieren, leisten die EU-Staaten für jedes Kilogramm Plastikabfall eine Abgabe. Einige EU-Staaten geben diese in Form von Steuern an die Unternehmen weiter. Für die Steuerverantwortlichen ist wichtig zu wissen, welche Regelung wo gilt. Spanien und Italien etwa planen eine Plastiksteuer von 0,45 Euro je Kilogramm ab 2023, obwohl die EU-Abgabe bereits seit 2021 0,80 € pro Kilogramm beträgt. Das Vereinigte Königreich ist wiederum im April 2022 mit 0,20 £ pro Kilogramm gestartet.

Energiesteuerrichtlinie

Die Reform der Energiesteuerrichtlinie (Energy Taxation Directive – ETD) ist eine Maßnahme, die jeden betrifft – Unternehmen wie Privatpersonen. Unternehmen müssen damit rechnen, dass durch diesen Teil des EU Green Deals zusätzliche finanzielle und nicht finanzielle Belastungen auf sie zukommen.

Die Reform wird für die Steuerabteilungen zu einem höheren administrativen Aufwand führen, da sich die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ändern soll. Verträge und IT-Systeme müssen angepasst, Steueranmeldungen und -entlastungen neu aufgesetzt werden.

ESG-Reporting

Das Whitepaper „Environmental Taxes“ verdeutlicht: Die Herausforderungen und Möglichkeiten durch den Wandel zu einer nachhaltigeren Wirtschaft sind auch für die Steuerabteilungen vielfältig. Und die umweltsteuerlichen Maßnahmen sind nicht die einzigen ESG-relevanten Themen: Auch das ESG-Reporting nimmt an Bedeutung zu und setzt vermehrt auf Daten aus den Steuerabteilungen. Die gegebenenfalls angestoßene Umstellung der Lieferkette auf eine nachhaltigere Wertschöpfung erfordert zudem einen genauen Blick auf das Verrechnungspreismodell  - neben den Auswirkungen auf die indirekten Steuern und Zölle. Fördert ein Unternehmen im Zuge der ESG-Strategie außerdem das mobile Arbeiten über Landesgrenzen hinweg („Work from anywhere“), kommen Themen wie Lohnsteuer und Betriebsstättenrisiken ins Spiel. 

Um sich über die Implikationen für die Steuerabteilung genauer zu informieren, laden Sie das Whitepaper hier herunter.