Auch wenn die Grundsteuerreform erst zum 01.01.2025 in Kraft tritt, ist es für Immobilienbesitzer dringend Zeit zum Handeln. Schon zum Stichtag 01. Januar 2022 müssen bundesweit rund 36 Millionen Immobilien im Zuge der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Der Grund: Zwischen Juli 2022 und Ende Januar 2023 sind die Feststellungserklärungen für die Grundstückswerte elektronisch beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Für Steuerpflichtige bedeutet das in erster Linie die Beschaffung einer großen Datenmenge, die in der benötigten Form in vielen Fällen noch nicht vorliegen wird. 

Hinzu kommen neue Anforderungen wie eine jährliche Anzeigepflicht bei Veränderungen an den Immobilien. Für viele Unternehmen, deren Grundbesitz sich über mehrere Bundesländer erstreckt, erschweren die unterschiedlichen Ländermodelle die Situation weiter. Es wartet also eine Herkulesaufgabe. 

In unserem Beratungsalltag begegnen uns viele Fragen zu den neuen Regelungen. Viele Unternehmen scheinen noch nicht optimal auf die Mehrarbeit vorbereitet zu sein. Wir wollten es genauer wissen und haben im September 2021 rund 300 Unternehmen aller Größen und Branchen nach ihrer Meinung zur Grundsteuerreform und dem Stand ihrer Vorbereitungen befragt. Fast drei Viertel aller Befragten bezeichnen die Grundsteuerreform als „komplex“ oder „sehr komplex“, doch nur jeder zehnte fühlt sich „gut informiert“. 

Laden Sie hier kostenfrei die komplette Studie herunter.

Bei Fragen zur Grundsteuer unterstützen unsere Expertinnen und Experten Sie gerne. Kommen Sie auf uns zu. 

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