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Die drei Dimensionen von ESG stellen einen Ordnungsrahmen dar und beschreiben nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren. Dabei steht das „E“ (Environment) für den Bereich Umwelt. Dieser umfasst Herausforderungen wie den Klimawandel oder den Verlust von Biodiversität. Unter den Bereich Soziales („S“) fallen faire Arbeitsbedingungen auf einem globalen Arbeitsmarkt, aber auch die Vielfalt der Belegschaft oder gleiche Chancen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Unter Governance („G“) wird unter anderem eine angemessene Führung und Aufsicht der Organisation verstanden. Hierzu zählen außerdem Themen wie ethisches Handeln und eine transparente Berichterstattung hierüber. In ihrer Gesamtheit stehen die drei Dimensionen E, S und G für die übergeordneten Handlungsfelder zur nachhaltigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. 

Warum ist ESG relevant für die Kirche?

2015 rief Papst Franziskus in seiner Enzyklika „Laudato si`“ dazu auf, dass „die dringende Herausforderung, unser gemeinsames Haus zu schützen, […] die Sorge ein[schließt], die gesamte Menschheitsfamilie in der Suche nach einer nachhaltigen und ganzheitlichen Entwicklung zu vereinen“ (LS 12). Auch die Kirchen stehen vor der Herausforderung, ihr Verwaltungshandeln in Bezug auf Nachhaltigkeit zu überprüfen. Papst Franziskus versteht diesen Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung als eine „ganzheitliche Ökologie“ (LS 137-162). Er meint damit die „umfassende Betrachtung der Wirklichkeit“ (LS 141) und regt an, die ökologischen Probleme in ihrer Wechselseitigkeit zu wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Systemen und deren jeweiligen Herausforderungen zu sehen.

Die Idee einer umfassenden Betrachtung der Wirklichkeit liegt auch den drei Dimensionen E, S und G zugrunde. ESG kann daher auch kirchlichen Organisationen und Verwaltungen als praktische Leitlinie dienen, Maßnahmen zum Bewahren der Schöpfung umzusetzen. 

Wie können Kirchen konkret mit dem Thema ESG umgehen?

In vielen kirchlichen Organisationen und Verwaltungen sind die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Ökologie bereits durch eine Vielzahl von Initiativen verankert. Es fehlt jedoch häufig ein übergeordnetes Konzept, das einzelne Initiativen und Ideen zu einem wirkungsvollen Programm verbindet und die wirtschaftlichen Möglichkeiten dabei einbezieht. Leitlinie für die Entwicklung eines solchen übergeordneten, verbindenden Konzepts können die aus den ESG-Dimensionen abgeleiteten Kriterien sein. 

Kirchliche Rechtsträger sollten ihre Ziele zur Nachhaltigkeit mit konkreten Zielgrößen und Zielwerten festlegen. Alle Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele, beispielsweise die Umstellung aller Energielieferverträge auf erneuerbare Energien, das Gewinnen erneuerbarer Energien, die umwelt- und klimafreundliche Gestaltung von Mobilität, eine umfassende ökologische und faire Beschaffung, eine nachhaltige Vermögensanlage, die Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie eine transparente Führung und Aufsicht sollten mit ihrem Beitrag zum Erreichen der definierten Nachhaltigkeitsziele gemessen werden. Hierüber könnte die Öffentlichkeit durch einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht informiert werden.

Fazit

Alle hinter den drei Dimensionen E, S und G stehenden Kriterien haben enormes Potenzial, den grundlegenden Auftrag der Kirche zu einer „ganzheitlichen Ökologie“ zu unterstützen und die öffentliche Wahrnehmung der Kirche als nachhaltig handelnde Institution zu stärken. Jeder kirchliche Rechtsträger kann transparent und öffentlich für die Bewahrung der Schöpfung und für christliche Werte wie Gerechtigkeit, Frieden, Solidarität und ein gutes Leben für alle Menschen einstehen und dadurch Glaubwürdigkeit, Integrität und Erneuerungswillen vermitteln.