Nachhaltigkeit & Regulatorik

Die Notwendigkeit zu entscheidenden Veränderungen der strategischen Ausrichtung und der Organisation wird durch die Corona Krise verstärkt, bietet aber gleichzeitig die Chance sich neu und zukunftsfähig aufzustellen und sich nachhaltige Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Die Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie und Geschäftsprozesse ist mittlerweile unerlässlich für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Nur wenn die Wechselbeziehungen zwischen den Unternehmensaktivitäten und der Gesellschaft in den verschiedenen Dimensionen (Ökonomie, Ökologie und Soziales) integrativ betrachtet werden, können aus den großen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie z.B. Klimawandel oder Urbanisierung, Potentiale für das eigene Unternehmen gehoben werden. 

Die Transformation zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell wird aus drei Richtungen wesentlich beeinflusst: von Unternehmen, Regulierern und gesellschaftlichen Interessengruppen. Maßnahmen zur Erreichung eines nachhaltigen Business Case für Fertigungsunternehmen können deshalb Produktverbesserungen, Innovationen zur Materialeffizienz, Kostenreduzierung durch Abfallvermeidung oder auch verkürzte Lieferketten sein. Nicht zu unterschätzen sind das Reputations- und Markenmanagement, wenn es um Themen wie Recruiting und Talent-Scouting geht.

Das Nachhaltigkeitsmanagement ist in Großunternehmen meist etablierter als in mittelständisch geprägten Unternehmen. Das hat auch mit regulatorischen Vorgaben zu tun, wie der Berichterstattung zu nicht-finanziellen Kennzahlen im Zuge des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG). Bei am Kapitalmarkt aktiven Unternehmen schlagen diese Maßnahmen sich auch in den Bewertungen und Ratings der Analysten nieder. Mainstream-Analysten und Investoren achten verstärkt auf ein überzeugend nachhaltiges Geschäftsmodell. Ein solches wird zunehmend als Indikator für die Qualität der Geschäftsführung angesehen, ist also entscheidend für den künftigen Geschäftserfolg.

Am 11.06.2021 hat der Bundestag das Lieferkettengesetz (Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten) beschlossen. Demnach müssen ab 2023 große Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Lieferketten überwachen und fördern. Die gesetzliche Verankerung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten bringt eine Ausweitung des Verantwortungsbereichs von Unternehmen sowie steigende Anforderungen an die Integration von Social Compliance zur Achtung von Menschenrechten und Einhaltung von Arbeitsrechtsstandards mit sich.

Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei, ein systematisches Risikomanagement zu schaffen, um bestehende Risiken kontinuierlich zu ermitteln, zu überwachen und zu analysieren. Daraus ableitend helfen wir Ihnen, ein Maßnahmenpaket zu definieren, um negative Konsequenzen möglichst im Vorhinein zu minimieren.

Finden Sie heraus, wie KPMG helfen kann. 

Weitere interessante Inhalte für Sie

Ihre Ansprechpersonen

Mein Profil

Speichern Sie Inhalte, verwalten Sie Ihre Bibliothek und teilen Sie die Inhalte mit Ihrem Netzwerk.

So kontaktieren Sie uns