Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben zu erheblichen Beeinträchtigungen des Wirtschaftslebens und einer deutlich erhöhten wirtschaftlichen Unsicherheit geführt.
Unsere FAQs beleuchten die potenziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Rechnungslegung nach IFRS und den Lagebericht, insbesondere für Abschlussstichtage nach dem 31.12.2019. Wir geben zudem konkrete Handlungsempfehlungen, die Ihnen bei der Abschlusserstellung Orientierung in der Unsicherheit bieten können.
- Sind nicht-finanzielle Vermögenswerte wertgemindert – z.B. Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte?
- Sind die beizulegenden Zeitwerte angemessen bestimmt?
- Sind aktive latente Steuern noch werthaltig?
- Sind Nutzungsrechte, die aus Leasingverträgen resultieren, wertgemindert?
- Welche Auswirkungen kann der Coronavirus-Ausbruch auf die Werthaltigkeit von Vermögenswerten des Umsatzprozesses haben?
- Wie sind die zukunftsbezogenen Informationen bei Ermittlung der erwarteten Kreditverluste („ECL“) zu berücksichtigen?
- Welche Folgen hat Covid-19 für das Hedge-Accounting?
- Welche Auswirkungen hat Covid-19 auf die Anwendbarkeit der „own use exemption“?
- Was ist bei der Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten als lang- oder kurzfristig zu beachten?
- Was ist bei der Klassifizierung von Anteilen an Geldmarktfonds als Zahlungsmitteläquivalente in der Kapitalflussrechnung zu beachten?
- Welche Folgen kann das Coronavirus auf die Durchsetzbarkeit von Rechten und Pflichten aus Verträgen mit Kunden haben?
- Welche Auswirkungen hat die Coronavirus-Pandemie auf Schätzungen im Zusammenhang mit Verträgen mit Kunden?
- Zu welchem Zeitpunkt sind Zuwendungen der öffentlichen Hand zu erfassen und wie sind sie zu bewerten?
- Wie sind die verschiedenen Formen staatlicher Unterstützung nach IFRS zu bilanzieren?