Informationen und Dokumente zu Landesbürgschaften Brandenburg

Informationen über Art und Voraussetzungen für Landesbürgschaften Brandenburg sowie dazugehörige Dokumente

Informationen und Dokumente zu Landesbürgschaften Brandenburg

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Aufgrund von geringem Eigenkapital oder fehlenden Sicherheiten fällt vielen Unternehmen eine Kreditaufnahme bei Banken schwer. Mit öffentlichen Bürgschaften können Bund und Länder diesen Unternehmen die Aufnahme eines Kredits erleichtern. Dabei lassen sich die Bürgschaften an die unterschiedlichen betrieblichen Bedürfnisse anpassen, um die Unternehmen optimal zu unterstützen.

Das Land Brandenburg übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für Erst- oder Ersatzinvestitionen, für die Beschaffung von Betriebsmitteln sowie für Avale. Lediglich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich tragfähige Vorhaben, bei denen andere Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, werden unterstützt. Das durch den verbürgenden Kredit finanzierte Vorhaben muss in Brandenburg durchgeführt werden.

Antragsberechtigt sind nach 4.1 der Bürgschaftsrichtlinien des Landens Brandenburg gewerbliche Betriebe und sonstige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe, die mindestens eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten. Außerdem sind nach 4.2 Personen antragsberechtigt, die sich durch den landesverbürgten Kredit an einem Unternehmen beteiligen, in dem sie in leitender Funktion tätig sind oder sein werden. Nicht Antragsberechtigt sind Einrichtungen, an denen Gebietskörperschaften Beteiligungen oder Stimmrechte von mehr als 50 Prozent halten. 

Der Bürgschaftsantrag ist vor Beginn der Arbeiten für das zu finanzierende Vorhaben bei KPMG einzureichen. Dabei erfolgt die Antragstellung gemeinsam mit der Hausbank.

KPMG übernimmt die Bearbeitung der Anträge sowie die Verwaltung und Abwicklung der Bürgschaft.