Nach dem HGB-Fachausschuss hat am 25. Oktober 2019 auch der IFRS-Fachausschuss des DRSC dem Änderungsstandard Nr. 9 zur Änderung des DRS 17 "Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder" und des DRS 20 "Konzernlagebericht" zugestimmt (DRÄS 9).
DRÄS 9 reflektiert die geplanten gesetzlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), das derzeit noch nicht verabschiedet ist. Die aktuelle Fassung des ARUG II liegt derzeit in Form des Regierungsentwurfs vor (BT-Drcks. 19/9739 vom 29.4.2019).
Aus diesem Grund steht die Erstanwendung des DRÄS 9 unter zwei Vorbehalten, sodass sich die Verabschiedung des DRÄS 9 durch die Fachausschüsse auf den konkreten Inhalt der erwarteten HGB-Änderungen sowie auf das allgemeine Datum der Erstanwendung erstreckte, nicht jedoch auf das konkrete Erstanwendungsdatum:
Gegenüber dem Entwurf zum Änderungsstandard Nr. 9 (E-DRÄS 9) wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
Die Änderungen des DRÄS 9 ggü dem E-DRÄS 9 können hier heruntergeladen werden. Zudem können weitere Erläuterungen der Sitzungsunterlage des IFRS-FA entnommen werden.
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