IASB veröffentlicht „Interest Rate Benchmark Reform“ (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)
IASB veröffentlicht „Interest Rate Benchmark Reform“
Das IASB hat am 26. September 2019 Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 veröffentlicht. Das Board reagiert hiermit auf Unsicherheiten im Zusammenhang mit möglichen Auswirkungen der sogenannten IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung.
Die Änderungen betreffen insbesondere bestimmte Erleichterungen bzgl. der Hedge-Accounting Vorschriften und sind verpflichtend für alle Sicherungsbeziehungen anzuwenden, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind. Zusätzlich sind weitere Angaben darüber vorgesehen, inwieweit die Sicherungsbeziehungen der Unternehmen von den Änderungen betroffen sind.
Die Änderungen sind für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig. In der Europäischen Union unterliegen die Änderungen jedoch noch dem EU Endorsement-Verfahren.
Die Pressemitteilung steht auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.
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