CSR-Berichtspflicht

CSR-Berichtspflicht

Wie Unternehmen die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung richtig umsetzen

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Frau mit Tablet im Grünen

Große kapitalmarktorientierte Unternehmen und Finanzinstitute sind ab dem Geschäftsjahr 2017 durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) erstmals dazu verpflichtet, Jahr für Jahr über nichtfinanzielle Themen zu berichten. Damit wurde die bisher freiwillige Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen verpflichtend.

Neben einer Beschreibung ihres Geschäftsmodells haben die vom CSR-RUG betroffenen Unternehmen mindestens über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten. Die geforderten Angaben beziehen sich dabei auf die verfolgten Konzepte und deren Ergebnisse, wesentliche Risiken und bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

Bei der Umsetzung der CSR-Berichtspflicht können betroffene Unternehmen nichtfinanzielle Informationen entweder als Teil des Lageberichts („nichtfinanzielle Erklärung“) oder in gesonderter Form („gesonderter nichtfinanzieller Bericht“) veröffentlichen.

Wird eine nichtfinanzielle Erklärung als Teil des Lageberichts veröffentlicht, so herrscht kein Wahlrecht bezüglich des Veröffentlichungszeitpunkts – es gelten die Fristen zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Wird ein gesonderter nichtfinanzieller Bericht gewählt, so haben Unternehmen diesen spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag zu veröffentlichen.

Eine Besonderheit des CSR-RUG ist die aktienrechtliche Prüfpflicht des Aufsichtsrats für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Das stellt Aufsichtsräte vor neue, inhaltliche Herausforderungen. Viele Aufsichtsräte geben daher eine zusätzliche Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Hinblick auf Compliance sowie die Qualität des Internen Kontrollsystems und des nichtfinanziellen Risikomanagements in Auftrag.

KPMG unterstützt Unternehmen beim Aufbau des nichtfinanziellen Berichtswesens von der Durchführung von Wesentlichkeitsanalysen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wesentlichkeitsformel, der Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung nichtfinanzieller Risiken bis hin zur Entwicklung von Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen hinsichtlich wesentlicher Themen.

Zudem hilft KPMG Mandanten bei der Verzahnung von Nachhaltigkeitsthemen in Governance-Systeme, insbesondere durch die Entwicklung des Internen Kontrollsystems für nichtfinanzielle Informationen, der Integration nichtfinanzieller Risiken in das bestehende Risikomanagement und den Aufbau inhaltlicher Nachhaltigkeitskompetenz in der internen Revision.

Als Marktführer in der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen unterstützt KPMG Unternehmen außerdem bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung. Basierend auf anerkannten Standards werden Prüfungen sowohl mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) sowie hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) und unter Anwendung relevanter Prüfungsstandards (insbesondere ISAE 3000) durchgeführt.

Mit umfassenden Beratungs- und Prüfungsleistungen unterstützt KPMG Unternehmen unabhängig vom Reifegrad der Nachhaltigkeitssysteme, -prozesse und -offenlegung bei der Weiterentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung und der Erfüllung der nichtfinanziellen Berichtspflicht nach CSR-RUG.

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