Die Europäische Union hat – wie im Amtsblatt vom 24. Oktober 2018 verkündet wurde – den IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung in europäisches Recht übernommen.
Die Übernahme in europäisches Recht wurde als „Verordnung (EG) Nr. 2018/1595 vom 23. Oktober 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates“ veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden.
IFRIC 23 stellt die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klar (siehe Express Accounting News 17/2017 vom 8.6.2017) und ist in der EU erstmalig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden.