Das IDW hat am 16. Juli 2018 die Änderung der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 2 Einzelfragen zur Anwendung von IFRS bekanntgegeben.
Neben redaktionellen Änderungen wurde die Verlautbarung mit Bezug zu den Neuregelungen von IFRS 9 stellenweise präzisiert. Danach dürfen bei Eigenkapitalinstrumenten, für die vor einer Qualifikation als Planvermögen das Wahlrecht in Anspruch genommen wurde, diese zum Fair Value mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen (sog. OCI-Option), die kumulierten Wertänderungen im Zeitpunkt der Qualifikation als Planvermögen nicht in das Periodenergebnis umgegliedert werden. Für die kumulierten Wertänderungen ist lediglich eine Umbuchung innerhalb des Eigenkapitals zulässig.
Die aktualisierte Fassung des IDW RS HFA 2 Einzelfragen zur Anwendung von IFRS wird in der Zeitschrift IDW Life veröffentlicht.