Das vom IDW vorgelegte Positionspapier gibt praxisorientierte Anwendungshinweise und soll zur Rechtssicherheit beitragen.
Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu überwachen, setzen sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss auch mit den Nichtprüfungsleistungen, die vom Abschlussprüfer erbracht werden, auseinander.
Die EU-Regulierung hat hier zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht. Die Vorschriften gelten seit dem 17. Juni 2016 und werfen Fragen bei der Auslegung auf. Das vom IDW vorgelegte Positionspapier gibt praxisorientierte Anwendungshinweise und soll zur Rechtssicherheit beitragen.
Die Antworten und Hinweise in diesem Papier reflektieren den Erkenntnis- und Diskussionsstand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung. Das Positionspapier stellt ein „lebendes Dokument“ dar, das weiterentwickelt und ergänzt werden soll.
In die am 12. Januar 2018 veröffentlichte dritte Auflage des Positionspapiers hat das IDW neue Anwendungshinweise aufgenommen, so z.B. zur Frage, welche Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers als Honorare für Abschlussprüfungen zu erfassen sind, und bestehende Abschnitte wurden aktualisiert. Das Positionspapier ist unter folgendem Link abrufbar.