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Mit dem Jahressteuergesetz wurde im Dezember 2016 die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu geregelt. Ab 1. Januar 2025 wird die gesetzliche Neuregelung nach derzeitigem Stand in Kraft treten. Ab dann müssen jPöR grundsätzlich alle Tätigkeiten gesondert aus umsatzsteuerlicher und ertragsteuerlicher Sicht würdigen und gegebenenfalls eine Umsatzsteuer entrichten. Allerdings haben noch immer viele jPöR ihre Projektpläne noch nicht umgesetzt. Gründe dafür gibt es viele, unter anderem die Komplexität der internen und externen Dokumentation durch die enorme Anzahl an Einzeltätigkeiten und Tatbestandsmerkmalen bei fehlendem Know-how der Belegschaft, die Uneinheitlichkeit des Haushaltsscreenings oder auch der niedrige Digitalisierungsgrad vieler Organisationen. 

Mit Blick auf das Ende der Übergangsregelung zum 31. Dezember 2024 sollten jPöR die Umstellung dringend in Angriff nehmen, da mit einer erneuten Verlängerung nicht zu rechnen ist. Eine verspätete Umstellung kann Steuernachzahlungen sowie möglicherweise straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen für die Organe der jPöR haben.

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Der KPMG Health- und Readiness-Check verschafft Ihnen einen Überblick


Die Umstellung auf § 2b UStG ist für jPöR eine Herkulesaufgabe, die nicht nur die Steuerfunktion betrifft, sondern auch die Gesamtorganisation vor Veränderungen und neue Herausforderungen stellt. Unser § 2b UStG Team unterstützt Sie mit einem fachkundigen und objektiven Blick kurzfristig bei der Erhebung des Reifegrads Ihres Umstellungsprojekts sowie der Aufstellung oder der Aktualisierung eines bestehenden Umsetzungsfahrplans. Wir durchleuchten den aktuellen Umsetzungsstand Ihrer Organisation, sowohl in steuerfachlicher Hinsicht (unter anderem hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit der Bestandsausnahme) als auch in technisch/organisatorischer Hinsicht (zum Beispiel betreffend Umsetzung in der IT und Prozessanpassungen).


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Digitalisierung und Automatisierung als Lösung für eine zielgerichtete Umsetzung

Mit dem KPMG § 2b UStG Assistenten bieten wir Ihnen zudem eine Lösung, die gesetzliche Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetzes in digitaler und automatisierter Form zu meistern. Der Assistent unterstützt Sie dabei, Informationen zielgerichtet, strukturiert und einheitlich zu erheben und digital für die interne Dokumentation und extern als Nachweis gegenüber der Finanzverwaltung bereitzustellen. Durch die automatisierte Datenanalyse lassen sich Fälle mit Risikopotenzial identifizieren und einer qualifizierten Einzelfallprüfung unterziehen.

Technische Vorkenntnisse brauchen Anwendende dafür nicht – und der § 2b Assistent greift auf Standard-Office-Anwendungen beziehungsweise eine digitale Kollaborationsplattform zurück. Zusätzliche Software mit langwierigen Genehmigungs- und Installationsprozessen ist nicht erforderlich. 

SOS § 2b UStG – frischer Wind für Ihr Umstellungsprojekt

Ist Ihr Umstellungsprojekt ins Stocken geraten? Dann sollten Sie unser SOS § 2b UStG Angebot kennen lernen.

Unsere Expertinnen und Experten sorgen im Rahmen des Projektmanagements dafür, dass Ihr Projekt wieder in Schwung kommt. Sie unterstützen bei der Aufarbeitung möglicher Lücken und deren Ursachen im bisherigen Projektplan und definieren gemeinsam mit Ihnen eine optimierte Planung mit geeigneten Maßnahmen und den erforderlichen Ressourcen. Ein strukturiertes Projektmanagement sorgt für Transparenz und fungiert als Kontroll- beziehungsweise Eskalationsinstanz. Aufgrund des steuerrechtlichen Hintergrunds der KPMG-Expert:innen unterstützt das Projektteam Sie nicht nur beim Projektmanagement, sondern tatkräftig auch bei der Bewältigung der rechtlichen und prozessualen Hürden. Auf Wunsch kommt auch der KPMG § 2b UStG Assistent zum Einsatz.

Sprechen Sie uns gerne an.

Mitarbeitenden-Schulung mittels eTrainings

Um steuerrelevante Tätigkeiten und diesbezügliche Angaben korrekt erfassen und einfacher, umfassender und in guter Qualität erheben zu können, ist ein entsprechendes Grundverständnis rund um die Umsatzsteuer in der Breite der Mitarbeiterschaft einer jPöR erforderlich. Erreichbar ist das durch den Einsatz entsprechender Schulungsmaßnahmen. Diese sind auch ein wesentlicher Baustein der Tax-Compliance und zahlen auf die nachhaltige Erfüllung steuerlicher Anforderungen durch die juristischen Personen öffentlichen Rechts ein.

Ab einer bestimmten Anzahl zu schulender Mitarbeitender bieten eTrainings die Möglichkeit, Kosten und Organisationsaufwand niedrig zu halten. Gemeinsam mit dem mehrfach ausgezeichneten Anbieter innovativer Onlinetrainings, WTT CampusONE, hat KPMG das Training „Umsatzsteuer für Kommunen“ entwickelt. Auf unserer Internetseite „Virtuelles Lernen, das Spaß macht“ finden Sie weitere Informationen, ein Demovideo und die Möglichkeit, einen kostenfreien Testzugang anzufordern. Sehen Sie sich auch die Aufzeichnung unseres gemeinsamen Webcasts „Die neue Umsatzsteuerpflicht für Kommunen“ an. 

Video: Mehr Informationen zu unserem Trainingsangebot

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