Sicherheit und Steueroptimierung für die öffentliche Hand zwischen Gemeinwohl, Wettbewerb und Compliance
Sicherheit und Steueroptimierung für die öffentliche Hand zwischen Gemeinwohl, Wettbewerb
Die öffentliche Hand mit ihren Gebietskörperschaften und ihren Selbstverwaltungskörperschaften (z. B. Krankenkassen, Kammern, Universitäten) sowie ihren privatrechtlichen Körperschaften (z. B. GmbHs in der Energieversorgung) verfolgt öffentliche Aufgaben. Sie dient mit ihren Einrichtungen dem Gemeinwohl und insbesondere der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung.
Auch die öffentliche Hand mit ihren Einrichtungen und Kooperationen wird zunehmend mit einem komplexen Steuerrecht konfrontiert. Auf europäischer Ebene dominiert der Wettbewerb, der Steuerausnahmen für die öffentliche Hand einem Rechtfertigungsdruck aussetzt. Auf nationaler Ebene dagegen spielen die besonderen Gemeinwohlzwecke der öffentlichen Hand eine besondere Rolle und begründen Steuerausnahmen. Keine einfache Situation im Hinblick auf die steuerlichen Compliance – Anforderungen.
Berücksichtigung aktueller Themen
Hinzu kommt, dass die Besteuerung der öffentlichen Hand nicht losgelöst von den Trends im öffentlichen Sektor und nicht isoliert von anderen Rechtsgebieten betrachtet werden kann. Die Steuerberatung im öffentlichen Sektor muss unter anderem Antworten geben auf Fragen der Digitalisierung: Ob zum digitalen Besteuerungsverfahren, zur digitalen Behördenorganisation oder zum Breitbandausbau und den damit zusammenhängenden Zuschuss-Themen. Sie muss die Querverbindungen zum Vergabe- und zum Beihilferecht kennen, etwa bei einer Einkaufsrichtlinie und ihren steuerlichen Anweisungen oder bei in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Sektors mit umfassender Beratung in Steuerfragen. Dazu gehören neben der laufenden auch die vorausschauende, gestaltende Beratung bei der Gründung, Umwandlung oder Akquisition von Unternehmen sowie die Steuerorganisationsberatung.
Wir beraten in allen relevanten Steuerarten:
Und zu Themen wie
Sprechen Sie unsere Experten an. Wir kümmern uns gerne um den geeigneten steuerlichen Rahmen, damit Sie bestmöglich die Aufgaben der öffentlichen Hand erfüllen können.
Angestoßen durch neue Regelungen auf europäischer Ebene befindet sich das Vergaberecht der Bundesländer und somit die rechtliche Grundlage für das Beschaffungswesen der Kommunen im Umbruch. Beim Einkauf der öffentlichen Hand sollen nun Nachhaltigkeitsaspekte stärker Berücksichtigung finden.