Beantragung der Strompreiskompensation ab Januar 2014
Beantragung der Strompreiskompensation ab Januar 2014
Energieintensive Unternehmen aus bestimmten Sektoren können ab Januar 2014 EU-Beihilfen zur Strompreiskompensation beantragen. Der Antrag muss die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers enthalten. Unsere Fachleute können diese Aufgabe für Sie übernehmen.
Zur Beantragung müssen folgende Nachweise erbracht werden:
Als Bewilligungsbehörde unterliegt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt hier der gemeinsamen Fachaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums.
KPMG ist bestens für Sie aufgestellt
Unsere Fachleute verbinden die technische Expertise von Sachverständigen des Treibhausgas-Emissionshandelgesetzes mit der Erfahrung als Wirtschaftsprüfer in energiewirtschaftlichen Bescheinigungsleistungen, wie zum Beispiel §41 EEG.
Die KPMG Cert GmbH verfügt über eine eigene akkreditierte Verifizierungsstelle und betreut im In- und Ausland mehrere hundert Anlagen im EU-Emissionshandel. Mit den technischen Prüfungshandlungen und dem Formular-Management-System der DEHSt sind wir aus mehr als 1.000 Prüfungen von Zuteilungsanträgen und jährlichen Emissionsberichten vertraut.
Gern beraten wir Sie zu den Details der Strompreiskompensation und unterstützen Sie in der Beantragung und der Erbringung der erforderlichen Nachweise.