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Zielsetzung der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist es, allen „Menschen die Freiheit zu geben, ohne materielle Not selbstbestimmt und eigenverantwortlich ihr Leben zu gestalten und ihren Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen“ (BMZ). Ein hehres Ziel, das leider noch in weiter Ferne liegt. Umso wichtiger ist es, die begrenzten zur Verfügung stehenden Entwicklungsgelder so einzusetzen, dass Verluste durch Korruption oder Ineffizienzen vermieden werden. Denn jeder Euro, der unterschlagen oder durch Misswirtschaft verschwendet wird, reduziert den Wirkungsgrad der Entwicklungszusammenarbeit bzw. fehlt für die eigentlich Begünstigten, die regelmäßig zu den materiell Ärmsten der Welt gehören.

Doch was ist das richtige Maß an Überwachung und Kontrolle in der Entwicklungszusammenarbeit?

Die Sicherstellung von Compliance, das heißt die Sicherstellung der regelkonformen Mittelverwendung kostet auch Geld; Geld, das genauso wenig den Begünstigten zur Verfügung steht wie die Mittel, die durch Korruption oder Ineffizienzen verloren gegangen sind. Es ist also wichtig, zwischen dem Kontrollbedürfnis und den mit Kontrolle verbundenen Kosten Balance zu halten, um den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit zu dienen. Unter dem Strich bedeutet das, dass Compliance nicht mehr kosten darf, als dem jeweiligen Entwicklungsprojekt durch Compliance zugutekommt – und zwar in Form von weniger Korruption bzw. weniger Mittelverschwendung.

Die zweite Frage, die sich Geldgeber in Deutschland und Europa stellen sollten, ist die Frage nach dem richtigen Instrumentarium, um das Risiko von Korruption und Mittelverschwendung in den Empfängerländern nachhaltig zu reduzieren.

Wirtschaftskriminelles Handeln und dessen Bekämpfung ist von länder- und sektorenspezifischen Besonderheiten abhängig, das heißt der simple Export von bekannten Lösungen aus den Geberländern greift in vielen Fällen zu kurz. Beispielsweise sind Hinweisgebersysteme beim Bestehen eines übergeordneten Loyalitätsbewusstseins gegenüber Mitgliedern der eigenen ethnischen Gruppe nur eingeschränkt funktionsfähig, wie beispielsweise in vielen Regionen Afrikas der Fall. Ein anderes Beispiel sind die regelmäßig divergierenden Voraussetzungen in Bezug auf bestehende Prozesse wie unter anderem der Buchhaltung, die nicht selten bei lokalen Partnerorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit noch in Excel erfolgt.

Unsere Experten für Compliance & Forensic in der Entwicklungszusammenarbeit sind im Zusammenspiel mit unserem internationalem KPMG-Netzwerk sowohl mit den formalen Anforderungen der Mittelgeber in Deutschland und Europa als auch mit sprachlichen, kulturellen, rechtlichen und sozioökonomischen Gegebenheiten in den wesentlichen Empfängerländern vertraut.

Basierend auf dieser Expertise bieten wir im Rahmen von IDAS innovative Lösungen an, die öffentliche und private Akteure der Entwicklungszusammenarbeit bei der Aufdeckung, Aufklärung und Verhinderung von Korruption sowie der Sicherstellung der effizienten Mittelverwendung in Afrika, Asien und Lateinamerika unterstützen, ohne negativen Einfluss auf den Verwaltungskostenanteil der Geberorganisation zu nehmen. 

 

Wir sind rund um die Uhr für Sie da: 

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