Das kommende IT-Sicherheitsgesetz erweitert den Schutz auf fast alle Unternehmen.
Das kommende IT-Sicherheitsgesetz erweitert den Schutz auf fast alle Unternehmen.
Durch die zunehmende Digitalisierung werden gerade kritische Infrastrukturen immer anfälliger gegenüber internen und externen Angriffen. Ein besonderer Schutz dieser bedeutet gleichzeitig ein Schutz unserer Gesellschaft.
Im Juli 2015 ist das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) in Kraft getreten. Zusammen mit der in den Jahren 2016 und 2017 veröffentlichten KRITIS-Verordnung wird die Umsetzung und der Nachweis von allgemeinen sowie branchenspezifischen Sicherheitsmaßnahmen und eine Meldepflicht gefordert. Die entsprechenden Übergangsfristen für alle betroffenen Unternehmen sind Mitte 2019 abgelaufen.
KPMG unterstützt Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen und der geeigneten Ausrichtung der Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen. Dabei bieten wir für KRITIS-Betreiber ein ganzheitliches Serviceangebot an, bei dem wir auf die spezifischen Branchenerfordernisse eingehen und diese bei der Ausrichtung der Informationssicherheit berücksichtigen.
Ihre Vorteile
Produktblatt: „KRITIS und IT-Sicherheitsgesetz“