Das IDW hat den Fachlichen Hinweis "Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3)" vom 8. April 2020 um weitere Fragen und Antworten ergänzt.
Die neu aufgenommenen Fragen in Bezug auf die handelsrechtliche Rechnungslegung betreffen u.a. Folgebewertung von Wertpapieren des Anlagevermögens, degressive Abschreibungen in der Handelsbilanz, Bilanzierung von Dauernutzungsverhältnisse bei fortgesetzter Entgeltvereinnahmung sowie Anforderungen an die Genauigkeit der Prognosen im Lagebericht.
Für IFRS-Abschlüsse wurden Ausführungen zu den DPR-Prüfungsschwerpunkten, zur Darstellung der Effekte der Corona-Pandemie und bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit von Immobilien-Lessingnehmern ergänzt.
Übergeordnet wurden Ausführungen zu den Angabepflichten nach HGB und nach IFRS bei wesentlichen Unsicherheiten bei der Beurteilung der Going-Concern-Annahme ergänzt.
Die ergänzten Fragen sind in dem Dokument entsprechend gekennzeichnet.
Der Fachliche Hinweis ist auf der Seite des IDW abrufbar.
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