Am 11. Dezember 2020 wurde einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt, die Anwendung der Anforderungen des ESEF für die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen um ein Jahr zu verschieben.
Das Europäische Parlament und der Rat haben heute einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Anwendung der Anforderungen des Europäischen einheitlichen elektronischen Formats (ESEF) für die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen um ein Jahr zu verschieben, sofern sie dies der Kommission unter Darstellung der Gründe mitteilen.
Es bleibt allerdings abzuwarten, ob dieses Mitgliedstaatenwahlrecht in Deutschland umgesetzt werden wird. Ohne Umsetzung des Mitgliedstaatenwahlrechtes bliebe es für „Inlandsemittenten“ in Deutschland bei der Anwendung der ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.
Die Pressemeldung der Europäischen Kommission finden Sie hier.
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