Die BaFin hat am 26. Oktober einen Entwurf zur Änderung der Mindestanforderungen an das Bankenrisikomanagement (MaRisk) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Er enthält die nationale Umsetzung von wichtigen europäischen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Dabei geht es insbesondere um den Umgang mit notleidenden und gestundeten Risikopositionen, Auslagerungsvereinbarungen und Sicherheitsrisiken, bezogen auf Informations- und Kommunikationstechnologien. Außerdem hat die BaFin weitere Themen aufgegriffen, die sich aus anderen regulatorischen Initiativen oder der laufenden Prüfungspraxis ableiten.
Die neuen Vorgaben stellen insbesondere Less Significant Institutes (LSIs) in Deutschland vor besondere Herausforderungen. Es kommt dabei darauf an, die neuen Vorgaben effizient umzusetzen und in eine übergreifende Transformationsagenda zu integrieren. Das gilt vor allem in Zeiten steigenden Kosten- und Transformationsdrucks, wie unsere Studie zur Zukunft des Bankensektors zeigt. Wir unterstützen Sie dabei und kombinieren dazu unsere umfangreiche regulatorische Expertise mit unseren Erfahrungen im Markt.
Die sechste MaRisk-Novelle lässt sich in folgende Themenbereiche und Handlungsfelder einteilen:
1. Notleidende und gestundete Kredite (NPE): Die Übernahme der EBA-Leitlinien in die nationale Aufsichtspraxis folgt dem Proportionalitätsprinzip. Das heißt, die Umsetzung nach Größe, Art, Komplexität und Geschäftsmodell der Institute ist zulässig. Dabei entsteht vor allem für besonders betroffene Banken umfangreicher Handlungsbedarf:
2. Auslagerungsvereinbarungen: Die vorgeschlagenen Änderungen für das Outsourcing bleiben in Umfang und Detailgrad hinter den weitreichenden EBA-Leitlinien zurück. Das gilt auch, da Deutschland hierzu im Vergleich zu europäischen Nachbarn bereits detaillierte Vorgaben gemacht hat. Dies betrifft unter anderem die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen (Paragraf 25b Kreditwesengesetz). Dennoch ist der Themenbereich ein Schwerpunkt der MaRisk-Novelle und eröffnet entsprechende Handlungsfelder für Banken:
3. IT- und Notfallmanagement: Wie in der ebenfalls Ende Oktober erschienenen Konsultation zu bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) finden sich auch in der MaRisk-Konsultation punktuelle Handlungsfelder:
4. Risikotragfähigkeit und Stresstests: Bereits die Sonderprüfungen der Bundesbank verlangen, die Aggregation von einzeln betrachtet nichtwesentlichen Risiken insgesamt auf ihre Wesentlichkeit hin zu untersuchen. Nun stellt auch die BaFin klar, dass eine gesamthafte und umfassende Umsetzung der Risikotragfähigkeit erwartet wird:
5. Operationelles Risiko: Die Anpassungen bezüglich der operationellen Risiken haben weitgehend klarstellenden Charakter und ergänzen bestehende Vorkehrungen nur. Die BaFin scheint dabei den Fokus des Risikomanagements auf eine prospektive Betrachtung potenzieller Schwachstellen und Risiken zu lenken:
Die diversifizierten Handlungsfelder zeigen, dass sich betroffene Banken auf eine komplexe und aufwändige Umsetzungsphase einstellen müssen. Eine effiziente Herangehensweise ist daher essenziell, um relevante Ressourcen zu sparen und kostspielige Verzögerungen zu vermeiden.
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