Mit dem neuen Restrukturierungsrahmen stehen Unternehmen seit Januar 2021 erweiterte finanzwirtschaftliche Sanierungsinstrumente außerhalb der Insolvenz zur Verfügung. Wir stehen Ihnen mit umfassender betriebswirtschaftlicher und juristischer* Expertise zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen zu prüfen, welche Optionen sich aus diesen Regelungen für Ihr Unternehmen ergeben können.

Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG)  wurde ein entscheidender Schritt zur Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens im deutschen Recht gemacht, welches eine Brücke zwischen konsensualer Sanierung und Insolvenz schlägt.

Wesentliche Instrumente

Das Gesetz zielt darauf ab, die Nachteile einer Insolvenz zu vermeiden, beispielsweise einen potenziellen Reputationsverlust, hohe Kosten und Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit der Geschäftsleitung. Dennoch sollen dem Unternehmen ausgewählte Sanierungsinstrumente aus dem Insolvenzrecht zur Verfügung stehen.

Unter anderem wird ermöglicht, außerhalb eines Regelinsolvenz-, Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens in die Rechte bestimmter Gläubigergruppen einzugreifen. Beispielsweise kann verhindert werden, dass einzelne Gläubiger die Sanierung des Unternehmens blockieren. Die Geschäftsleitung soll selbstständig mit Gläubigern verhandeln und dies im Rahmen eines Restrukturierungsplans zusammenfassen. Dieser Plan umfasst alle notwendigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens und wird den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Möglichkeit von Vollstreckungssperren. Diese können eingesetzt werden um zu verhindern, dass Maßnahmen einzelner Gläubiger den Erfolg der Sanierung erschweren.

Im Kern kann mit dem StaRUG eine nachhaltige Finanzierungsstruktur hergestellt werden, die an die jeweilige Leistungsfähigkeit des Unternehmens angepasst ist. Dies erfolgt, je nach Bedarf, durch systematische Beiträge der Gläubiger.

Mit dem neuen Restrukturierungsrahmen stehen Unternehmen ab 2021 erstmalig attraktive Sanierungsinstrumente außerhalb eines Insolvenzverfahrens zur Verfügung. Im Kern kann hiermit eine nachhaltige Finanzierungsstruktur hergestellt werden, die an die jeweilige Leistungsfähigkeit angepasst ist.

Unsere Expertise für Sie

Das Gesetz ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten, auch um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen ein weiteres Mittel zur Sanierung zur Verfügung zu stellen.

Wir stehen Ihnen mit unserer umfassenden betriebswirtschaftlichen und juristischen* Expertise zur Seite: Wir unterstützen das Management gerne bei der Entscheidungsfindung, Planung und Durchführung dieses Verfahrens.

In Zusammenarbeit mit der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH* bietet Ihnen der Ansprechpartner Unterstützung: Jan Gerrit Kehbel 

*Die Rechtsdienstleistungen werden durch die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht.