ESEF: Elektronische Unternehmensberichterstattung

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung des einheitlichen europäischen elektronischen Berichtsformat (ESEF).

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von ESEF.

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Regulierung treibt Digitalisierung

Die EU treibt, mit dem Ziel, die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit von Finanzberichten zu erleichtern, die Digitalisierung der Unternehmensberichterstattung voran: Unternehmen, deren Wertpapiere an einem organisierten Markt in Deutschland zugelassen sind (sogenannte Inlandsemittenten i.S.v. § 2 Abs. 14 WpHG), sind verpflichtet, ihre Jahresfinanzberichte ab 2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format – ESEF) zu erstellen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies zunächst, dass sie ihren bisherigen Prozess der Abschlusserstellung erweitern bzw. ändern müssen.

Einheitliches europäisches elektronisches Berichtsformat

Als einheitliches europäisches elektronisches Berichtsformat wurde durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) das eXtensible Hypertext Markup Language (XHTML)-Format festgelegt. Demnach sind die betroffenen Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2020 in XHTML zu erstellen. Die Jahresfinanzberichte können somit in jedem beliebigen Internetbrowser dargestellt werden und sind folglich von Menschen lesbar.

Sofern der Jahresfinanzbericht einen IFRS-Konzernabschluss beinhaltet, ist dieser unter Verwendung der eXtensible Business Reporting Language (XBRL) zu etikettieren. Um dem zentralen Nachteil von XBRL – die reine Maschinenlesbarkeit – zu begegnen, erfordert ESEF die Einbettung der XBRL-Etiketten in das XHTML-Dokument. Dieses nun entstandene Dokument, nun als inline XBRL (bzw. iXBRL)-Dokument bezeichnet, kann von Menschen und Maschinen gleichermaßen gelesen werden. Die im Rahmen der Etikettierung zu verwendenden Etiketten (sogenannte Elemente bzw. Tags) sind in einer Taxonomie definiert. Die für ESEF zu verwendende Taxonomie basiert auf der IFRS-Taxonomie, ergänzt um einige von ESMA definierte Elemente. Weiterhin können Ersteller diese Taxonomie um unternehmensspezifische Elemente erweitern. Zunächst sind im IFRS-Konzernabschluss nur die Zahlen in den primären Rechenwerken, also Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und sonstigem Ergebnis, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung, sowie bestimmte allgemeine Unternehmensinformationen aus dem Anhang zu etikettieren. Bei IFRS-Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, sind zusätzlich 244 Anhangangaben als Textblöcke zu etikettieren.

Umsetzungsmöglichkeiten

Für die Umsetzung der neuen Verpflichtung stehen den Unternehmen grundsätzlich der sogenannte „Bolt-on“-Ansatz oder der sogenannte „Built-in“-Ansatz zur Verfügung, die zu einer Vielzahl von Varianten abgewandelt werden können. Beim „Bolt-on“-Ansatz bleibt der bisherige Erstellungsprozess des Finanzberichts unverändert. Erst der fertige Bericht wird in ein iXBRL-Dokument umgewandelt, d.h. die Umwandlung in XHTML und Etikettierung erfolgt nachträglich. Im Gegensatz dazu wird beim „Built-in“-Ansatz der Erstellungsprozess des Finanzberichts so angepasst, dass als Endprodukt ein iXBRL-Dokument vorliegt. Vorteil des „Bolt-on“-Ansatzes ist, dass die bestehenden Prozesse nicht wesentlich angepasst werden müssen sowie die Erstellung des iXBRL-Dokuments ganz oder teilweise an einen externen Dienstleister ausgelagert werden kann. Dagegen kann beim „Built-in“-Ansatz durch die Automatisierung der Erstellungsprozess effizienter gestaltet und damit Zeit und Kosten reduziert werden.

Die Unternehmen können die neue Berichtsanforderung als eine weitere Pflicht ansehen oder dies als Auslöser für eine Anpassung ihrer Unternehmenskommunikation an die gewandelten Erwartungen und das geänderte Verhalten der Berichtsadressaten nutzen sowie die Möglichkeiten der Digitalisierung für eine Verbesserung ihres Abschlusserstellungsprozesses verwenden.

Welche Leistungen bietet KPMG für Ihren Erfolg?

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erfüllung der neuen Berichtsanforderungen, z.B. durch:

  • Beratung bei der Auswahl des optimalen Umsetzungsansatzes zur Erfüllung der Berichtspflichten
  • Evaluierung der Implikationen der Einführung einer iXBRL-konformen Berichterstattung auf Basis einer Analyse des derzeitigen Abschlusserstellungsprozesses
  • Planung der Umsetzung (z.B. Evaluierung möglicher zukünftiger Reporting-Strategien)
  • Aufzeigen interner und externer Reporting-Strategien im Sinne eines Better Business Reportings (ganzheitlich konzeptioneller Blick der iXBRL-Anforderungen als Ausgangspunkt für eine Digitalisierung der Unternehmensberichterstattung)
  • Beratung und Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Software Tools
  • Unterstützung bei der Anpassung und Implementierung der notwendigen Reporting-Prozesse (inkl. Taxonomie-Update-Prozess)
  • Erstellung der iXBRL-Dokumente, d.h. Umwandlung des Jahresfinanzberichts in das XHTML-Format und Etikettierung der geforderten Angaben
  • Prüfung und Validierung der iXBRL-Dokumente