Am 7. Mai 2020 hat die EU-Kommission ihren Aktionsplan für eine umfassende Unionspolitik zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (in Folge Aktionsplan) veröffentlicht. Trotz zahlreicher legislativer Initiativen zur Stärkung des Regimes auf Unionsebene in den vergangenen Jahren (zuletzt u.a. in Form der 5. EU-Geldwäscherichtlinie und der Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche) bestehen weiterhin große Unterschiede in der Art und Weise, wie das Unionsrecht in den einzelnen Mitgliedsstaaten angewendet und durchgesetzt wird.
Erklärtes Ziel des Aktionsplans ist die Beseitigung von Lücken und Schwachstellen im Präventionsrahmenwerk der Europäischen Union. In Anlehnung an die Reformen im Bereich der aufsichtsrechtlichen Bankenregulierung und -Aufsicht soll das Regime zukünftig auf einem einheitlichen Regelwerk und einer zentralisierten Aufsicht ruhen. Hierdurch sollen eine hohe Qualität und Kohärenz der Rechtsaufsicht und -Durchsetzung im gemeinsamen Binnenmarkt gewährleistet werden.
Der Aktionsplan ruht auf den folgenden sechs Säulen:
Säule |
Mittel |
Zieltermin |
Auswirkung auf Verpflichtete |
Wirksame Umsetzung des bestehenden Unionsrechts |
Vertragsverletzungsverfahren Studie zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie Dritte Supranationale Risikoanalyse Verbindung der Register über die wirtschaftlichen Eigentümer Länderspezifische Empfehlungen Aktuelle Arbeit der Europäischen Banken-aufsichtsbehörde |
Alle Maßnahmen laufen |
Voraussichtlicher Handlungsbedarf:
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Einrichtung eines einheitlichen Regelwerks auf Unionsebene |
Legislativvorschläge zur
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Q1 2021 |
Voraussichtlicher Handlungsbedarf:
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Zentralisierte Geldwäscheaufsicht auf Unionsebene |
Legislativvorschlag |
Q1 2021 |
Voraussichtlicher Handlungsbedarf:
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Einrichtung eines Unterstützungs- und Kooperations-mechanismus für national-staatlichen Meldebehörden (Financial Intelligence Units) |
Legislativvorschlag
Übertragung des technischen Managements von FIU.net an die Kommission |
Q1 2021
Q4 2020 |
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf:
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Durchsetzung der strafrechtlichen Bestimmungen und des Informations-austausches auf Unionsebene |
Gründung des European Economic and Financial Crimes Centre (EFECC) Hinweise zu öffentlich-privaten Partnerschaften und mögliche EDPB Stellungnahme zu Datenschutzaspekten
Überwachung der Umsetzung von Richtlinien zu Straftaten und der Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden
Optionen zur Verbesserung des inländischen und grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zwischen allen zuständigen Behörden |
Q2 2020
Q1 2021
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Kein unmittelbarer Handlungsbedarf:
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Stärkung der internationalen Dimension der EU-Politik im Bereich der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismus-finanzierung |
Verfeinerte Methodik zur Identifizierung von Drittländern mit hohem Risik
Delegierte Verordnungen |
Q1 2020
Nach Bedarf (geplant für Q2, Q3 und Q4 2020) |
Voraussichtlicher Handlungsbedarf:
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Der Aktionsplan ist das Produkt einer seit 2019 laufenden politischen Initiative zur Stärkung des EU-Rahmenwerks zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (siehe Kommunikation der EU-Kommission, Resolution des EU-Parlaments und Entschluss des Rats der Europäischen Union). Am 10. Juli 2020 sprach sich das EU-Parlament in einer Resolution für den Aktionsplan der EU-Kommission, verlangte jedoch gleichzeitig teilweise über den aktuellen Diskussionsstand hinausgehende Maßnahmen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Anmerkungen des EU-Parlaments in das finale Produkt Einfluss finden werden.
Die Maßnahmen sollen - gestaffelt - bis zum ersten Quartal 2021 umgesetzt werden. Bis zum 29. Juli 2020 nimmt die EU-Kommission noch Stellungnahmen von Markteilnehmern entgegen.
KPMG unterstützt Sie bei der Beantwortung von Fragen zum Aktionsplan und der Bestimmung von dessen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Gerne stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für alle Themen rund um die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Seite.
Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie uns gerne. Unser Experte Michael Peters, Partner Forensic - Solution Anti-Financial Crime, steht Ihnen gerne zur Verfügung.