Die Bundesregierung hat mit dem Konjunkturpaket ein außerordentliches Maßnahmenbündel zusammengestellt, um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Konjunktur abzufedern. Ein Großteil der Maßnahmen ist mit dem zweiten Corona Steuerhilfegesetz umgesetzt worden, das am 29. Juni 2020 vom Bundesrat verabschiedet wurde.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Pakets ist die temporär befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze. Zu diesem Punkt kam bereits ein ca. 25-seitiges BMF-Entwurfsschreiben heraus, das zuletzt am 23. Juni 2020 aktualisiert wurde.
Der Regelsteuersatz von derzeit 19 % wird auf 16 % herabgesetzt, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Diese Senkung soll für den Zeitraum vom 1. Juli - 31. Dezember 2020 gelten. Zu beachten ist, dass die neuen Steuersätze nur für Lieferungen und Leistungen gelten, die in den Monaten Juli bis einschließlich Dezember bewirkt werden. Dies bedeutet, dass es entscheidend auf den Leistungszeitpunkt ankommt. Werden Lieferungen oder Leistungen vor dem 1. Juli 2020 oder nach dem 31.12.2020 ausgeführt, sind die „alten“ Steuersätze von 19 % bzw. 7 % anzuwenden, auch wenn die Rechnungsstellung erst später erfolgt.
Beabsichtigtes Ziel der befristeten Regelung ist es, dass der Handel die gesenkten Steuersätze möglichst kostengünstig und unbürokratisch an die Kunden weitergibt.
Die temporäre Steuersatzsenkung stellt nicht nur die Immobilienwirtschaft vor vielfältige, sehr kurzfristig zu bewältigende Herausforderungen. Zahlreiche Bestimmungen und Regelungen sind zu beachten, entsprechend umzusetzen und in die IT-Systeme zu integrieren.
Nachfolgend nur ein Teil der zu beachtenden wesentlichen Inhalte:
Die temporäre Steuersatzsenkung ist ohne Zweifel eine Maßnahme, die gut gemeint ist, den Endverbraucher entlasten soll und den Staat auch einiges kostet. Dennoch muss in diesem Zusammenhang festgehalten werden, dass die Umsetzung der Maßnahme einen erheblichen administrativen Mehraufwand bei den Unternehmen hervorruft, die ihrerseits coronabedingt ohnehin mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen haben.
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